
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kam es zu einem Vorfall, bei dem zwei betrunkenen Männern ein Taxifahrer zum Opfer fiel. Der Vorfall ereignete sich kurz nach Mitternacht, als die beiden Männer in Immendingen ein Taxi bestiegen und in Richtung Schwenningen fuhren. Nachdem sie ihr Ziel erreicht hatten, stiegen die Täter aus, um die Rechnungsmodalitäten zu klären. In diesem Moment bemerkte der 50-jährige Taxifahrer, dass sein Handy nicht mehr im Fahrzeug war.
Als der Taxifahrer ausstieg, rannten die beiden Männer in unterschiedliche Richtungen davon. Der Taxifahrer nahm die Verfolgung auf und konnte einen der Männer, einen 46-Jährigen, festhalten. Der festgehaltene Täter hatte das Handy des Taxifahrers in der Hand. Der Taxifahrer konnte sein Handy erfolgreich zurückbekommen. Die Polizei wurde alarmiert, took den festgehaltenen Mann in Gewahrsam und stellte fest, dass dieser einen Alkoholwert von etwa 2,5 Promille hatte. Er musste die Nacht auf dem Polizeirevier verbringen, während die Polizei weiterhin nach dem zweiten Täter suchte, wie der Südkurier berichtete.
Rechtliche Konsequenzen für nicht bezahlte Taxifahrten
Es ist nicht unüblich, dass Taxifahrer ihre Gebühren aufgrund gestiegener Spritpreise und Anhebungen beim Mindestlohn erhöhen müssen. Eine nicht bezahlte Taxifahrt könnte in solchen Fällen als Betrug nach § 263 StGB gewertet werden, wenn der Fahrgast von Anfang an nicht die Absicht hatte zu zahlen. Dabei wird Betrug als der Vorgang definiert, bei dem ein Irrtum über die Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes erregt wird. Diese rechtlichen Überlegungen zeigen, dass es auch für Taxifahrer wichtig ist, sich über ihre Rechte im Klaren zu sein, insbesondere wenn es um Betrugsfälle geht, wie auf der Webseite der Anwalts Kanzlei dargelegt wurde.
Für Betrugsfälle, bei denen ein Betrag über 50 Euro nicht bezahlt wurde, leitet die Staatsanwaltschaft in der Regel von sich aus ein Verfahren ein. Die Strafe für Betrug kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen. Bei einer Anzeige wegen Betruges sollten Beschuldigte keine Aussagen zur Sache machen und stattdessen rechtlichen Rat einholen.