
In Tuttlingen wird ein 43-Jähriger beschuldigt, mit einer Gasdruckwaffe auf einen Passanten geschossen zu haben. Der Vorfall ereignete sich am 8. Februar in der Oberen Hauptstraße, als der Beschuldigte den 39-jährigen syrischen Geschädigten ansprach und fragte, ob dieser Ausländer sei. Nach der Bestätigung antwortete der Beschuldigte unvermittelt mit Schüssen, die zu Verletzungen im Gesicht und Oberkörper des Opfers führten. Der Geschädigte suchte erst Wochen nach dem Vorfall ärztliche Hilfe und erstattete Anzeige.
Die Ermittlungen, die zunächst von der Staatsanwaltschaft Rottweil und der Kriminalpolizeidirektion Rottweil geführt wurden, sind mittlerweile in die Hände des Staatsschutzzentrums bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart übergegangen. Dies wurde in einer Pressemitteilung am 17. April von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, der Staatsanwaltschaft Rottweil und dem Polizeipräsidium Konstanz bekannt gegeben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten am 11. April wurden eine Gasdruckwaffe, Munition und mehrere Magazine sichergestellt, bevor der Beschuldigte verhaftet wurde.
Festnahme und Untersuchungshaft
Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft, nachdem der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil Haftbefehl gegen ihn erlassen hat. Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Staatsschutzzentrum Ermittlungen mit extremistischen oder terroristischen Hintergründen frühzeitig übernehmen kann, was bei diesem Vorfall in Betracht gezogen wird.
Informationen über ähnliche Vorfälle und statistische Daten zur Kriminalitätslage sind in einem Dokument des Bundestages zu finden, welches nähere Einblicke in das Thema bietet, wie der Bundestag berichtete.