Der Rechtsstreit um das Millionen-Erbe von Erwin Müller, dem Drogerie-Unternehmer aus Ulm, hat ein dramatisches Ende gefunden: Die Klage seiner drei Adoptivkinder wurde vom Landgericht Ulm abgewiesen und das Urteil ist nun rechtskräftig. Die Adoptivkinder müssen auf einen Pflichtteil von geschätzten 500 Millionen Euro verzichten, nachdem sie gegen einen Vertrag geklagt hatten, in dem sie bei ihrer Adoption auf ihr Erbe verzichtet hatten. Das Gericht stellte fest, dass ein solcher Verzicht bei Erwachsenenadoptionen nicht unüblich sei und die Kläger die Tragweite ihres Verzichts kannten.
Die Adoptivkinder hatten ursprünglich angekündigt, Rechtsmittel einzulegen, doch letztlich entschieden sie sich, das Urteil nicht anzufechten, da sie die finanziellen Mittel dafür nicht aufbringen konnten. Erwin Müller hatte den Adoptivkindern einst ein sorgenfreies Leben versprochen, doch die erhofften Schenkungen blieben aus. Stattdessen erhielten sie lediglich eine Schenkung von 400.000 Euro alle zehn Jahre. Die Hintergründe der Adoption scheinen darauf abzuzielen, innerfamiliäre Erbansprüche zu verschieben, wobei Müllers leiblicher Sohn nicht gegen den Vertrag klagte. Weitere Details zu diesem Fall sind hier zu finden.