
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag gegen den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in Brigachtal abgelehnt. Der Antrag wurde von einem Grundstücksnachbarn gestellt, der einen Baustopp erreichen wollte. Im Oktober 2023 erteilte das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis eine Baugenehmigung für die Unterkunft auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Ortsteil Überauchen.
Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit fünf Nutzungseinheiten, jede für bis zu fünf geflüchtete Menschen, insgesamt also für maximal 25 Personen. Die Rohbauarbeiten haben im ersten Quartal 2025 begonnen. Der Nachbar argumentierte, das Bauvorhaben verletze seine Nachbarrechte.
Gerichtsurteil und Begründung
Das Gericht wies den Eilantrag zurück, da das Vorhaben voraussichtlich nicht gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt. Die Abstandsflächen zu dem Grundstück des Antragstellers sind gemäß der Landesbauordnung eingehalten. Zudem entspricht das Bauvorhaben dem Bebauungsplan „Belli“, der ein allgemeines Wohngebiet festlegt. Flüchtlingsunterkünfte sind in diesem Gebiet zulässig, entweder als Wohngebäude oder als soziale Einrichtungen.
Der Bebauungsplan erlaubt auch Mehrfamilienhäuser und Gebäude mit mehreren Wohneinheiten. Abweichungen von bestimmten Vorgaben des Bebauungsplans sind nicht nachbarschützend und können nicht erfolgreich angegriffen werden. Das Gericht stellte fest, dass der geplante Baukörper nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks führen wird. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; der Antragsteller kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.