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Frauen aus Waiblingen Opfer eines skrupellosen Krypto-Betrugs!

Eine 49-jährige Frau aus Waiblingen ist kürzlich Opfer eines Krypto-Betrugs geworden. Laut den Informationen von Stuttgarter Nachrichten entdeckte sie eine vermeintlich profitable Geldanlage in Kryptowährungen durch Onlinewerbung und investierte daraufhin einen niedrigen fünfstelligen Betrag in mehreren Transaktionen. Die Täter versprachen eine Vervielfachung des investierten Geldes. Schließlich erkannte die Frau, dass sie betrogen worden war und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei warnt eindringlich vor Krypto-Betrug und empfiehlt, Geldanlagen sorgfältig zu überprüfen. Seriöse Plattformen sind in der Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu finden. Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, die BaFin unter der Nummer 0800 / 2 10 05 00 zu kontaktieren, um Anbieter zu überprüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass hohe Gewinnversprechen oft mit erheblichen Risiken verbunden sind, einschließlich des Totalverlusts des investierten Kapitals.

Krypto-Automaten und ihre Risiken

In einem weiteren Zusammenhang mit Kryptowährungen berichtet BaFin, dass mehrere illegale Tauschautomaten, die das Wechseln von Euro in Kryptowährungen und umgekehrt ermöglichen, in verschiedenen deutschen Großstädten sichergestellt wurden. Der Betrieb solcher Automaten bedarf gemäß § 32 Kreditwesengesetz der ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin. Ohne diese Erlaubnis ist der Betrieb illegal, was dem Schutz der Integrität des Finanzsystems und der Verbraucher dient.

Der Handel mit Krypto-Werten birgt erhebliche Risiken, einschließlich des Totalverlusts, und illegal handelnde Betreiber werden strafrechtlich von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt. Den Tätern drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Tauschautomaten können außerdem Nutzer mit kriminellen Absichten anziehen, weshalb Betreiber zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind, die Identität der Kunden festzustellen. Diese Identitätsfeststellung ist erforderlich beim Start der Geschäftsbeziehung oder bei Wechseln von 1000 Euro oder mehr.

Die BaFin verfolgt im öffentlichen Interesse die Gewährleistung eines stabilen und integres Finanzsystems und arbeitet eng mit der Abteilung Geldwäscheprävention zusammen. Im Rahmen einer pressemitteilung wurde zudem bekannt gegeben, dass die KYC-Anforderung jetzt bereits beim Wechsel von 1000 Euro oder mehr gilt, statt zuvor 10.000 Euro.