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Bundestagswahl 2025: Kandidaten für Donau-Ries stehen fest!

Am 18. Januar 2025, im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar, wurden die Direktkandidaten für den Wahlkreis Donau-Ries bekanntgegeben. Die Nominierungsfrist, die am Montag, dem 20. Januar, um 18 Uhr endet, erlaubt es den politischen Gruppierungen, Kandidatenvorschläge einzureichen.

Wie Augsburger Allgemeine berichtete, sind für die Teilnahme an der Wahl mindestens 200 Unterstützungsunterschriften erforderlich, die von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises stammen müssen, sofern es sich um nicht etablierte Parteien handelt. Aktuell haben acht politische Gruppierungen Bewerber im Stimmkreis Donau-Ries eingereicht. Der Kreiswahlleiter hat bislang keine Auskunft über die Anzahl der erforderlichen Unterschriften gegeben.

Die bisherigen Kandidaten

Folgende Kandidaten haben sich bis zum jetzigen Zeitpunkt gemeldet:

  • SPD: Christoph Schmid, 48 Jahre, Bundestagsabgeordneter, Alerheim
  • CSU: Ulrich Lange, 55 Jahre, Bundestagsabgeordneter, Nördlingen
  • Grüne: Adrian Lund, 31 Jahre, technischer Redakteur bei Airbus Helicopters, Donauwörth
  • Freie Wähler: Florian Riehl, 38 Jahre, Abteilungsleiter in einem Maschinenbauunternehmen, Rain
  • Linke: Florian Leon, 24 Jahre, Erzieher, Nördlingen
  • BSW: Manfred Seel, 70 Jahre, Mineralöl-Händler, Bäumenheim
  • FDP: Hans-Peter Posch, 62 Jahre, Unternehmensberater und Café-Betreiber in Inchenhofen
  • AfD: Andreas Mayer, 29 Jahre, Ingenieur, Bad Grönenbach (Unterallgäu)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einreichung der Wahlvorschläge sehen vor, dass nicht etablierte Parteien und Einzelbewerber Minimiunterstützungsunterschriften von 200 Wahlberechtigten sammeln müssen, wie bundeswahlleiterin.de angibt. Für die Wahl 2025 müssen diese Unterschriften persönlich und handschriftlich auf speziellen Formblättern geleistet werden, die bei den zuständigen Wahlleitungen erhältlich sind. Diese Unterschriften dürfen erst nach der Aufstellung des Wahlvorschlags gesammelt werden, frühere Unterschriften sind ungültig. Ausgenommene Gruppen von dieser Regelung sind Parteien nationaler Minderheiten.