
In einem Parkhaus in Ansbach, Mittelfranken, wurde am Samstagabend ein Vorfall gemeldet, bei dem ein 20-jähriger Mann mehrere Personen mit einer Schreckschusswaffe bedrohte. Die Einsatzzentrale Mittelfranken erhielt um 20:20 Uhr die Benachrichtigung über den Vorfall, der sich nach einer verbalen Auseinandersetzung ereignete.
Als die Polizei am Tatort eintraf, waren lediglich drei Geschädigte im Alter von 18 bis 19 Jahren anwesend, während der Verdächtige mit einem Auto geflüchtet war. Nach einer kurzen Fahndung konnten der 20-Jährige und seine 17-jährige Begleiterin gefunden werden. Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Polizei die Waffe des Mannes sicher, der keine Erlaubnis zum Führen der Schreckschusswaffe hatte. Er wird sich nun wegen Bedrohung sowie eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten müssen, wie nordbayern.de berichtete.
Rechtliche Konsequenzen für den Verdächtigen
Die rechtlichen Folgen für den 20-Jährigen könnten erheblich sein. Laut einer Analyse zu ähnlichen Fällen, beschreibt frag-einen-anwalt.de, dass Bedrohungen gemäß § 241 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Die genaue Strafe hängt von Faktoren wie dem Ablauf der Tat, Vorstrafen und dem Nachtatverhalten ab. In einigen Fällen wird auch eine Bewährungsstrafe sowie eine hohe Geldstrafe als Möglichkeit in Betracht gezogen. Die Einschaltung eines Strafverteidigers wird empfohlen, um rechtliche Unterstützung zu erhalten.