
In einem Geflügelbetrieb in Feuchtwangen, Mittelfranken, wird der dringende Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest gemeldet. Auf Anordnung des Veterinäramtes müssen rund 15.000 Mastputen und ebenso viele Putenküken getötet werden. Der Hoftierarzt informierte die zuständigen Behörden über eine Häufung verendeter Tiere. Ein erster positiver Laborbefund des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützt den Verdacht auf Geflügelpest. Eine endgültige Bestätigung steht noch aus und wird nach weiteren Untersuchungen durch das Friedrich-Loeffler-Institut erwartet.
Der betroffene Betrieb wurde bereits gesperrt und es werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. In Bayern sind die Fälle von Geflügelpest seit Oktober 2022 sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelbeständen angestiegen. Die klinische Untersuchung aller Geflügelbestände in den neu eingerichteten Zonen ist zwingend erforderlich, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Zuletzt gab es im Dezember 2022 einen Ausbruch in einem Betrieb in Lehrberg, Landkreis Ansbach.
Aktuelle Situation der Geflügelpest in Bayern
Die Geflügelpest, auch bekannt als Aviäre Influenza, ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die von Wildvögeln auf gehaltene Tiere übertragen werden kann. Infiziertes Geflügel stirbt in der Regel an der Krankheit. In Europa wurden bislang keine Fälle von Ansteckungen bei Arbeitern in Geflügelbetrieben nachgewiesen. Zudem ist bekannt, dass das Virus nicht durch Lebensmittel verbreitet wird.
Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) berichtet, nahmen seit September 2024 die Ausbrüche von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) bei Geflügel und Wildvögeln in Europa und Deutschland zu. In Bayern wurden Ende Oktober 2024 HPAI-Fälle in zwei Geflügelbeständen in den Landkreisen Altötting und Roth nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland als hoch ein, was auch das Risiko des Eintrags in Geflügelhaltungen betrifft.
Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Geflügelbestände zu schützen, insbesondere in Freilandhaltungen. Biosicherheitsmaßnahmen umfassen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sowie Personalhygiene. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollten sofort die zuständigen Behörden informiert werden.