
In einem Vorfall auf dem P&R-Parkplatz in der Schalkhäuser Straße wurde der Belag durch Drift-Manöver von zwei Quadfahrern beschädigt. Laut einem Zeugen, der sich nach der Presseberichterstattung meldete, ereignete sich die Sachbeschädigung am Freitag, den 21. März 2025, zwischen 17.30 Uhr und 18.15 Uhr. Die Polizeiinspektion Ansbach hat die Ermittlungen aufgenommen und nimmt sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 0981/3576574-0 entgegen.
Die Täter fuhren auf einem roten und einem schwarzen Quad. Der Fahrer des roten Quads war in rot-weißer Kleidung gekleidet, während der Fahrer des schwarzen Quads eine weiße Hose und ein schwarzes Oberteil trug. Der Vorfall hat bereits Fragen zur Haftung für die entstandenen Schäden aufgeworfen.
Haftung für Schäden auf Parkplätzen
Wie McParking erklärt, können Fahrzeugschäden auf Parkplätzen aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa durch Unfälle beim Ein- und Ausparken oder durch das Öffnen von Fahrzeugtüren. Die Haftung hängt von der Art des Parkplatzes ab, sei er öffentlich oder privat. Öffentlich zugängliche Parkplätze unterliegen der Straßenverkehrsordnung (StVO), während private Parkplätze eigene Regeln haben können.
Gerichtliche Entscheidungen zu Haftungsfragen zeigen, dass beispielsweise Betreiber von Parkhäusern für Schäden durch herabfallenden Putz haften können, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen. In Fällen auf öffentlichen Parkplätzen tragen beide Fahrer Teilschuld, wenn beim Türöffnen eines Fahrzeugs ein Schaden an einem anderen Fahrzeug entsteht. Auf Privatparkplätzen liegt die Haftung oft beim Autofahrer, wenn er nicht die geänderten Vorfahrtsregeln beachtet.
Auf McParking-Parkplätzen, die als öffentliche Parkplätze klassifiziert sind, muss bei Schäden das Parkplatzpersonal sowie die Polizei informiert werden. McParking haftet generell nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch eigenes Personal; Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sind von der Haftung ausgeschlossen.