AnsbachUnfälle

Tödlicher Unfall in Ansbach: US-Soldat überfährt Mutter von vier Kindern!

Bei einem tragischen Verkehrsunfall auf der B14 bei Ansbach am 12. Januar 2025, wurde eine 33-jährige Fußgängerin von einem US-Militärfahrzeug überfahren. Der Unfall ereignete sich, als der 19-jährige Fahrer, ein Angehöriger der Militärpolizei, von der Straße abkam und über einen Grünstreifen auf den Rad- und Fußweg geriet. Die Fußgängerin erlag später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Sie hinterlässt einen Mann und vier Kinder.

Die Ermittlungen liegen bei der Polizei Ansbach, die eng mit der Staatsanwaltschaft Ansbach zusammenarbeitet. Bei der Untersuchung werden Zeugen befragt, das Fahrzeug wurde sichergestellt und es wird ein Gutachten eingeholt. Die Umstände des Unfalls sind derzeit unklar. Aufgrund der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft des Fahrers findet das NATO-Truppenstatut Anwendung, was bedeutet, dass für Angehörige der NATO-Streitkräfte ein allgemeiner Verzicht auf Strafverfolgung besteht, mit wenigen Ausnahmen bei schweren Straftaten.

Ermittlungen und politische Reaktionen

Die Behörden haben innerhalb von 21 Tagen die Möglichkeit, den Verzicht auf Strafverfolgung zurückzunehmen. Der Fahrer hat das Recht, die Aussage zu verweigern, und könnte auch von US-Militärbehörden befragt worden sein. Die US-Army hat jedoch ihre volle Mitarbeit bei den Ermittlungen zugesichert. Politisch gibt es bereits Forderungen nach mehr Informationen und Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduzierungen und Fahrtrainings für US-Militärs, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.

Zusätzlich wurde für die Hinterbliebenen der Opfer eine Spendenaktion auf „GoFundMe“ ins Leben gerufen, die bereits über 95.000 Euro gesammelt hat, obwohl ursprünglich nur ein Ziel von 7.500 Euro gesetzt war. Diese Initiative zeigt die große Unterstützung, die von der Gemeinschaft für die betroffene Familie ausgeht.

Für weitere Details zu den laufenden Ermittlungen und den Umständen des tragischen Vorfalls, berichteten sowohl Merkur als auch BR.