
Am 22. Januar 2025 kam es im Park Schöntal in Aschaffenburg zu einem tragischen Messerangriff, bei dem ein 41-jähriger Mann und ein zweijähriges Kind ums Leben kamen. Der mutmaßliche Täter, ein 28-jähriger afghanischer Staatsbürger, griff eine Gruppe von Kindern an und verletzte mehrere Personen schwer. Unter den Schwerverletzten befinden sich ein zweijähriges Mädchen, das dreimal im Halsbereich verletzt wurde, sowie eine 59-jährige Erzieherin, die sich den Arm brach, und ein 72-jähriger Mann, der multiple Thoraxverletzungen erlitt. Glücklicherweise sind alle drei Patienten außer Lebensgefahr und werden im Krankenhaus behandelt, wie die Berichterstattung von ZDF zeigt.
Der Täter, der bereits in psychiatrischer Behandlung war, flüchtete zunächst nach dem Angriff, versuchte jedoch, über Bahngleise zu entkommen, was zur Einstellung des Bahnverkehrs in der Region führte. Die Polizei konnte den Angreifer schließlich festnehmen, nachdem er von Ahmed Mohamed Odowaa, einem zufällig anwesenden Somalier, verfolgt worden war. Odowaa und ein weiterer Helfer informierten die Polizei über den Standort des Täters, was zur schnellen Festnahme führte. In einem Dankesschreiben würdigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Odowaas Zivilcourage, während Innen-Staatssekretär Sandro Kirchner seinen Einsatz als Beispiel für Zusammenhalt in der Gemeinschaft lobte.
Rechtsfolgen für den Täter und Odowaa
Der mutmaßliche Täter war am 19. November 2022 nach Deutschland eingereist und hatte am 9. März 2023 einen Asylantrag gestellt, der am 19. Juni 2023 abgelehnt wurde. Eine geplante Abschiebung nach Bulgarien wurde aufgrund von Verzögerungen bei der Rückführung nicht vollzogen. Obwohl der Täter in psychiatrischer Behandlung war, gab es keine Hinweise auf eine radikale islamistische Gesinnung, jedoch wurden Medikamente gefunden, die zu seiner Erkrankung passten. Eine Ermittlungsrichterin ordnete an, dass er in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird.
Ahmed Mohamed Odowaa hingegen wird im Mai 2025 die Christophorus-Medaille für seine Rettungstaten verliehen. Trotz seiner heldenhaften Tat sieht er sich jedoch einer Abschiebung gegenüber, da er unter die Dublin-III-Verordnung fällt. Odowaa war im Januar 2024 aus Italien eingereist und dort als Asylsuchender registriert. Er wurde aufgefordert, Deutschland bis zum 8. Juli 2025 zu verlassen. Gegen die geplante Abschiebung laufen derzeit zwei Petitionen im Internet.