
Ein rabiater Ladendieb hat am Freitagabend, den 4. April 2025, in einem Kaufhaus an der Goldtalstraße in Bad Abbach einen Detektiv verletzt. Laut Informationen von Regionalreporter beobachtete der 43-jährige Mann aus dem Landkreis Cham gegen 19:15 Uhr, wie er zwei Drogerieartikel in seine Jacke steckte und den Kassenbereich ohne Bezahlung verließ.
Der Ladendetektiv stellte den Mann und forderte ihn auf, mit ihm ins Detektivbüro zu kommen. Der Tatverdächtige reagierte jedoch mit Fluchtverhalten und versuchte sich loszureißen. Dabei wurde der Detektiv leicht im Handbereich verletzt, als der Mann entkam. Eine Stunde später entdeckte eine Streifenbesatzung den Verdächtigen in der Nähe des Parkplatzes und nahm ihn vorläufig fest. Dabei stellte sich heraus, dass sich der 43-Jährige des Diebesgutes entledigt hatte. Der Beuteschaden wird auf fast 20 Euro geschätzt.
Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen
Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen wegen räuberischen Diebstahls wurden gegen ihn eingeleitet. Informationen von WKO legen nahe, dass Ladendiebstahl als einfacher Diebstahl gemäß § 127 StGB betrachtet wird und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden kann. Dies gilt auch, wenn Personen, wie in diesem Vorfall, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens in Kontakt kommen.
Die rechtliche Lage zeigt zudem, dass der Unternehmer im Rahmen seines Anhalterechts Verdächtige auf frischer Tat festhalten darf, bis die Polizei eintrifft, vorausgesetzt, es liegt ein hinreichender Tatverdacht vor. Das Verhalten des Ladendetektivs in diesem Fall entspricht somit den rechtlichen Vorgaben, die für die Verhinderung von Ladendiebstählen gelten.