
Am 15. und 16. April 2025 erhielt die Polizeiinspektion Donauwörth zahlreiche Mitteilungen über Schockanrufe. In diesen Fällen gaben sich Betrüger als Verwandte oder Polizeibeamte aus, um die Angesprochenen unter Druck zu setzen. Ein 80-jähriger Mann aus einer Juragemeinde war am 16. April 2025 Ziel eines dieser Anrufe. Die Anruferin stellte sich als seine Tochter vor und behauptete, sie habe einen Verkehrsunfall verursacht. Der Senior, der keine Tochter hat, erkannte den Betrugsversuch, legte auf und blieb somit ohne Vermögensschaden.
Insgesamt kamen in den gemeldeten Fällen keine finanziellen Schäden zustande. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen versuchtem Trickbetrug eingeleitet. In diesem Zusammenhang gibt die Polizeiinspektion Donauwörth einige wichtige Ratschläge: Legen Sie sofort auf, wenn Sie unter Druck gesetzt werden; sprechen Sie mit jemandem aus Ihrem sozialen Umfeld über telefonische Aufforderungen; und übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
Hintergrund zu Schockanrufen
Schockanrufe sind Betrugsversuche, bei denen sich Anrufer als Angehörige oder Polizeibeamte ausgeben. Die Täter bezwecken, die Opfer zu Geld- oder Wertsachenübergaben zu bewegen. Häufig erzählen sie von angeblichen Verkehrsunfällen, die sofortige Zahlungen erfordern, oder behaupten, ein Angehöriger habe einen Unfall verursacht und müsse dringend Kaution zahlen. Die Betrüger setzen die Angerufenen unter Zeitdruck, was es ihnen erleichtert, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen. Oft erkennen die Betroffenen den Betrug erst zu spät, was die Gefahr erhöht.
Die Polizei rät, bei Unsicherheiten die Nummer 110 zu wählen und keinesfalls die Rückruftaste zu nutzen, um die Identität des Anrufers zu überprüfen. Zudem sollte man bei Druckgefühl auflegen und einen Angehörigen unter der bekannten Nummer kontaktieren. Es ist wichtig, keine persönlichen oder finanziellen Informationen am Telefon zu teilen und niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen zu übergeben. Auch wird empfohlen, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen oder die Polizei zu verständigen, denn Behandlungszahlungen für Unfallopfer sind niemals erforderlich, wie polizei-beratung.de deutlich macht.
Für weitere Informationen zu diesem Thema und um über die aktuelle Lage informiert zu bleiben, können Betroffene die Berichterstattung auf donau-ries-aktuell.de verfolgen.