
Susanne Hartmann, die Bürgermeisterin von Fahrenzhausen, sorgte jüngst für Aufregung im Gemeinderat, als sie während einer Sitzung ankündigte, dass die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Jahr 2026 nicht zusammengelegt werden. Die Entscheidung führte zur Entrüstung unter den Gemeinderäten, wobei einige das Treffen verließen. Hartmann betonte, dass sie „in eigener Sache“ spreche und erklärte, dass die Wahlen nicht zusammengelegt werden.
Diese Ankündigung kommt vor dem Hintergrund einer turbulenten Wahlgeschichte in der Gemeinde. Nach dem Tod von Bürgermeister Heinrich Stadlbauer im Herbst 2022 fand eine Neuwahl statt, bei der Hartmann in der Stichwahl gegen ihre Mitbewerberin Alexandra Karl von den Grünen gewann, nachdem die Wahl jedoch im Frühjahr 2023 aufgrund eines Wahlrechtsverstoßes annulliert werden musste. Der damalige Wahlleiter Andreas Karl hatte gegen die Vorschriften verstoßen, was zur Ungültigkeit der Wahl führte. Hartmann beginnt nun ihr drittes Jahr im Amt; die Bürgermeisterwahlen sind gemäß Gesetz in Fahrenzhausen erst wieder für 2029 vorgesehen.
Reaktionen im Gemeinderat
Die Art und Weise, wie Hartmann ihre Entscheidung kommunizierte, stieß auf Unmut. Robert Kern von der Fraktion der Freien Wähler (FWE) drückte sein Missfallen aus und wünschte sich eine frühere, nicht öffentliche Ansprache. Thorsten Harms von der FDP war ebenfalls enttäuscht und fühlte sich durch die Ankündigung vor vollendete Tatsachen gestellt, was seine Fähigkeit, sein Amt weiterhin offen und ehrlich auszuüben, in Frage stellte. Renate Selmeier von der Fraktion Bärbls Fahrenzhausen (FBL) bezeichnete die Situation als „unwürdig“. In der Folge verließ Harms die Sitzung und gab an, ihm sei „sprichwörtlich schlecht“ gewesen.
Hartmann reagierte auf die Kritik und verwies darauf, dass sie den Ton und die persönliche Meinung gewisser Ratsmitglieder irritierend fand. Sie betonte zudem, dass einige Ratsmitglieder bereits vor ihrer Ankündigung von ihrer Entscheidung unterrichtet gewesen seien.
Wahlrechtsverstoß und Neuordnungen
In Bezug auf die wiederholte Bürgermeisterwahl hat die kommunale Aufsicht entschieden, dass die Wahl aufgrund eines Wahlrechtsverstoßes, begangen durch den FWE-Vorsitzenden Andreas Karl, der sowohl als Wahlleiter fungierte als auch eine Wahlanzeige für Hartmann unterzeichnete, ungültig ist. Diese Entscheidung fußt auf Artikel 20, Absatz 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes, der das Beeinflussen der Stimmrechtsausübung untersagt. Ohne diesen Wahlfehler könnte ein anderes Wahlergebnis möglich gewesen sein, so die Begründung der Aufsicht.
Hartmann wurde von der Freien Wählergruppe Einigkeit als Bürgermeisterkandidatin nominiert und erreichte in der Wahl am 25. September 2022 den zweiten Platz, bevor sie sich in der Stichwahl mit 59,03 Prozent gegen Alexandra Karl durchsetzte. Hartmann war von der Entscheidung der Kommunalaufsicht überrascht und äußerte, dass sie keinen Fehler gemacht habe. Sie hat nun bis zum 3. März Zeit, um gegen die Entscheidung zu klagen. Bis diese Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann, bleibt sie im Amt und handlungsfähig.
Ein neuer Wahltermin wird festgelegt, sobald die Rechtsmittelentscheidung bestandskräftig ist. Laut Wahlgesetz soll dieser innerhalb von drei Monaten, jedoch nicht später als ein Jahr nach der ungültigen Wahl anberaumt werden. Nur die bisherigen Kandidatinnen und Kandidaten sind berechtigt, erneut anzutreten, es sei denn, das Verfahren zieht sich über den 9. Oktober 2023 hinaus, was neue Wahlen zur Folge hätte.