
Der tödliche Raserunfall auf der Autobahn 9 bei Ingolstadt beschäftigt nun zum dritten Mal das Landgericht Ingolstadt. Der Unfall ereignete sich im Herbst 2019, als der Unfallverursacher in einem Tempo-100-Bereich mit über 200 km/h in ein vorausfahrendes Fahrzeug fuhr. Der 22-jährige Fahrer des voranfahrenden Wagens hatte dabei keine Überlebenschance.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die beiden bisherigen Urteile der Ingolstädter Richter gegen den Angeklagten auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück. Der 27-jährige Verursacher, der seinen Sportwagen auf 575 PS getunt hatte und dessen Fahrzeug theoretisch 330 km/h hätte erreichen können, wurde in den vorangegangenen Verfahren bereits zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die tatsächliche Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls betrug mindestens 233 km/h.
Neuverhandlung und mögliche Strafe
Der Angeklagte hat in den bisherigen Verfahren seine Raserfahrt zugegeben und bedauert den Tod des jungen Mannes. Er ist deutscher Staatsbürger und wurde wegen Totschlags angeklagt, allerdings könnte auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommen. Die zentrale Frage im neuen Verfahren wird unter anderem sein, ob die Rennabsicht des Angeklagten ausreichend belegt ist, da der BGH dies im ursprünglichen Urteil als unzureichend erachtet hat.
Der neue Verhandlungstermin ist auf Dienstag um 9.00 Uhr angesetzt, mit einem Urteil, das für März geplant ist.
In einem Zusammenhang lesenswert ist ein ähnlicher Vorfall aus dem Jahr 2016, bei dem ein Unbeteiligter bei einem illegalen Autorennen in Berlin starb. Die beiden Raser, die sich spontan zu einem Wettrennen anstachelten, wurden wegen Mordes verurteilt, jedoch hob der BGH das Urteil aufgrund von Rechtsfehlern auf, was zeigt, wie komplex die rechtlichen Rahmenbedingungen bei solchen Vorfällen sind, wie Tagesschau berichtete.