
Der Kronacher Marienplatz soll in diesem Jahr eine grünere Gestaltung erhalten. Dies wurde in einer aktuellen Stadtratssitzung von Bürgermeisterin Angela Hofmann (CSU) bekannt gegeben. Ziel dieser Initiative ist es, mehr Bäume in der Innenstadt zu pflanzen und somit das Stadtbild zu verbessern.
Der aktuelle Zustand des Marienplatzes ist geprägt von Kopfsteinpflaster und der angrenzenden Stadtmauer. Bürgermeisterin Hofmann erinnerte daran, dass bereits vor 25 bis 30 Jahren Bäume gepflanzt wurden, die jedoch aufgrund unzureichender Kenntnisse über die richtigen Methoden der Untergrundaufbereitung wieder entfernt werden mussten, wie [np-coburg.de](https://www.np-coburg.de/inhalt.noch-in-diesem-jahr-der-marienplatz-soll-gruener-werden.45728bec-4a54-432a-a8c5-807ee1f0c9ae.html) berichtete.
Baumschutzverordnungen und ihre Bedeutung
Um den Schutz von Bäumen und Sträuchern in bebauten Ortsteilen zu gewährleisten, können Gemeinden Baumschutzverordnungen erlassen. Dies geschieht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie Art. 51 Abs. 1 Nr. 5a des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Die Verordnungen zielen darauf ab, die Durchgrünung bewohnter Bereiche zu fördern, was positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Ortsbild hat.
Zu den positiven Effekten einer solchen Durchgrünung zählen unter anderem die Belebung und Pflege des Stadtbildes sowie die Verbesserung des Klimas in urbanen Gebieten. Des Weiteren tragen solche Maßnahmen zur Minderung von Lärm und zur Reinhaltung der Luft bei. Die Baumschutzverordnungen enthalten zudem Verbote zur Beseitigung und Zerstörung geschützter Bäume, unabhängig davon, ob sie auf öffentlichen oder privaten Grundstücken stehen. Ausnahmen sind in Einzelfällen zulässig, häufig jedoch nur unter der Bedingung von Ersatzpflanzungen, wie [kronach.de](https://www.kronach.de/rathaus-politik/buergerservice/150.Leistungen-A-Z.html?detID=2856) darstellt.