
Am Mittwochnachmittag kam es in Münchberg zu einem Vorfall, der die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss eindrücklich verdeutlicht. Eine 60-jährige Frau aus dem Landkreis Kulmbach fuhr sturzbetrunken und kollidierte beim rückwärtigen Verlassen ihrer Grundstückseinfahrt mit einem Gartenzaun. Die Polizei stellte bei der Unfallaufnahme einen Atemalkoholwert von 2,3 Promille fest.
Die Autofahrerin zeigte sich nach dem Vorfall zunächst verwirrt, weshalb der Rettungsdienst alarmiert wurde. Es stellte sich heraus, dass sie erheblich alkoholisiert war. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt und sie musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Glücklicherweise blieb es bei diesem Vorfall bei einem geringen Sachschaden, und es gab keine Verletzten.
Rechtliche Grundlagen zum Thema Alkohol am Steuer
Fahren unter Alkoholeinfluss stellt nicht nur eine Gefahr für die eigene Sicherheit dar, sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Promillegrenzen für Autofahrer in Deutschland sind klar geregelt. So gilt für Fahranfänger unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab einem Wert von 0,3 Promille gilt die relative Fahruntüchtigkeit. Bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Ab einem Atemalkoholwert von 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, was strafbar ist.
Darüber hinaus sind bei einem Wert von 1,6 Promille oder mehr medizinisch-psychologische Untersuchungen zwingend erforderlich. Auch die Verweigerung eines Atemtests führt zur Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration (BAK). Zudem erhalten Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen, gegebenenfalls weniger Unterstützung von ihrer Versicherung, die im schlimmsten Fall bis zu 5000 Euro Regress verlangen kann, wie ADAC berichtete.