
Am Karsamstag, um 19:40 Uhr, rückten zahlreiche Polizeikräfte in Landshut aus. Ein Zeuge hatte von Schreien aus einem Hotel an der Seligenthaler Straße berichtet. Der Anrufer schilderte, dass zwei aggressive Männer das Hotel betraten, wobei einer davon mit einer Pistole bewaffnet war. In Anbetracht der unklaren Situation wurden mehrere Einsatzkräfte von der Polizeiinspektion Landshut sowie der Zentralen Ergänzungsdienste alarmiert.
Nach Abschluss der Maßnahmen vor Ort gab die Polizei Entwarnung. Es wurde festgestellt, dass keine verdächtigen Personen oder Waffen gefunden wurden. Die Polizei geht von einer Falschmeldung aus, und der Anrufer sieht sich einem strafrechtlichen Verfahren wegen Missbrauchs von Notrufen gegenüber. Zudem könnte er für die entstandenen Einsatzkosten haftbar gemacht werden. Aufgrund des Vorfalls wurde die Seligenthaler Straße für etwa eine Stunde gesperrt, was zu Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtgebiet führte.
Missbrauch von Notrufen als strafrechtliches Problem
Die Problematik des Missbrauchs von Notrufen hat in den letzten Jahren zugenommen, wie eine Untersuchung auf [fachanwalt.de](https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/missbrauch-von-notrufen) zeigt. Tägliche falsche Notrufe bei Polizei und Feuerwehr sind keine Seltenheit. Der § 145 StGB behandelt den Missbrauch von Notrufen und ahndet unterschiedliche Tathandlungen. Strafbar ist nicht nur das Vortäuschen einer Notsituation, sondern auch der Missbrauch von Notrufnummern.
Beispiele für derartige Verstöße reichen von falschen Bombendrohungen bis hin zu Anrufen für Wegbeschreibungen oder Essensbestellungen. Das Bundeskriminalamt verzeichnete 2016 beinahe 11.000 Verstöße, jedoch wird nur ein kleiner Teil davon geahndet. Missbrauch von Notrufen ist strafbar, wenn eine böswillige Absicht vorliegt; versehentliches Wählen dagegen ist nicht strafbar. Die möglichen Strafen gemäß § 145 StGB reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, abhängig von der Schwere des Verstoßes.