
Am Freitag, dem 2. Mai 2025, ereignete sich ein Verkehrsunfall auf dem Parkplatzgelände der Märkte TEDI, KIK und Deichmann in Birkenfeld. Zwischen 16:40 Uhr und 16:50 Uhr touchierte ein unbekannter Fahrer beim Ein- oder Ausparken einen geparkten PKW an der hinteren rechten Fahrzeugseite. Der Fahrer entfernte sich unerlaubt vom Unfallort, ohne die erforderlichen Angaben zu hinterlassen.
Die Polizeiinspektion Birkenfeld bittet in diesem Zusammenhang um Hinweise zum Unfall oder zu dem beteiligten Fahrzeug. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06782-9910 zu melden. Diese Informationen wurden in einer Meldung der Polizeidirektion Trier am 3. Mai 2025 veröffentlicht, wie news.de berichtete.
Rechtliche Folgen der Fahrerflucht
Fahrerflucht, wie sie in diesem Fall stattfand, liegt vor, wenn sich eine Person nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne die Identität und Fahrzeugdaten zu klären. Laut dem Bundesjustizministerium wird Fahrerflucht ohne Personenschaden künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die rechtlichen Konsequenzen sind im § 142 StGB geregelt und können von Geldstrafen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe reichen.
Zusätzlich zu möglichen Strafen können auch verkehrsrechtliche Konsequenzen eintreten: Es können 2 oder 3 Punkte in Flensburg verhängt werden, sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Strafmaß richtet sich nach der Höhe des Schadens, wobei Schäden unter 600 Euro in der Regel mit einer Geldauflage und der Einstellung des Verfahrens geahndet werden. Bei höheren Schäden, die über 1.300 Euro liegen, drohen schwerwiegendere Strafen, wie eine Geldstrafe über einem Monatsgehalt und der Führerscheinentzug mit mindestens sechsmonatiger Sperrfrist, wie bussgeldkatalog.org ausführlich erläutert.