
Am 14. März 2025 wird an den 500. Jahrestag des Bauernkriegs erinnert, dessen zentrale Forderung die Abschaffung der Leibeigenschaft war. Die Stadt Memmingen positioniert sich dabei als „Stadt der Freiheitsrechte“. Von historischem Interesse sind die Zunfträume der Kramerzunft in Memmingen, wo im März 1525 die sogenannten Zwölf Artikel diskutiert wurden. Diese Artikel stellen ein neuartiges Freiheitsverlangen dar, welches die mittelalterliche Ständeordnung in Frage stellte.
Memmingen, gelegen zwischen den Herkunftsgebieten oberschwäbischer Bauerngruppen, war ein zentraler Ort der Verhandlungen. Abgesandte der Bauern trafen sich ab dem 6. März 1525, um ein gemeinsames Vorgehen zu erörtern und gründeten die „Christliche Vereinigung und Bruderschaft“. Diese Vereinigung forderte Ordnung und Frieden und strebte eine friedliche Konfliktlösung an. Zu den Forderungen gehörten der Anschluss an die Städte und die Entwaffnung der Burgen. Die Zwölf Artikel wurden als gemeinsamer Forderungskatalog an den Schwäbischen Bund formuliert.
Der Verlauf der Ereignisse
Anfängliche Bemühungen des Schwäbischen Bundes zur Vermittlung endeten mit dem Weingartner Vertrag am 17. April 1525. Hauptautor der Zwölf Artikel war vermutlich Sebastian Lotzer, unterstützt von Christoph Schappeler. Die weitreichende Verbreitung der Artikel durch den Buchdruck zeugt von dem Bedürfnis nach gemeinsamem Vorgehen. Die Unruhen im Allgäu, die bereits über drei Jahrzehnten anhielten, wurden durch die Fürstäbte von Kempten angeheizt, die gewaltsam Herrschaftsgebiete in einheitliche Territorialstaaten umwandelten.
Die Forderungen der Bauern, wie etwa die Beseitigung des „Todfalls“, der Witwen und Waisen beraubt, sowie der Wunsch nach der Herausgabe der „Allmende“ und der Wälder an die Gemeinde, verdeutlichen die Dringlichkeit ihrer Anliegen. Die Artikel formulieren auch ein gemeinsames Programm der Protestbewegung, das eine Vielzahl von Alltagsforderungen mit dem übergeordneten Ziel universeller Freiheit und demokratischer Rechte verbindet.
In einem breiteren Kontext wird auch Martin Luthers Reaktion auf die Zwölf Artikel deutlich. Er bezieht in einer ersten Flugschrift Stellung und warnt die Obrigkeiten vor einem Missbrauch ihrer Herrschaft. Gleichzeitig zeigt Luther Verständnis für einige Forderungen der Bauern, erklärt jedoch, dass das Evangelium nicht als Rechtsgrundlage für eine neue Gesellschaft genutzt werden kann. Bei der Eskalation des Konflikts befürwortet er zudem die Bestrafung der aufständischen Bauern durch ihre Herrschaften.
Die Publikation von Luthers Flugschrift „Ermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ fand weite Verbreitung und kündigte an, dass Luther gegen Gewalt und göttliches Recht zur Erlangung weltlicher Freiheit war. Am 6. Mai 1525 veröffentlichte er eine weitere Schrift, in der er den Bauern Bruch ihres Gehorsams und raubartige Handlungen vorwarf.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Wasserscheide zwischen den bürgerlichen und adligen Interessen im Kontext des Bauernaufstandes entscheidend war. Der 1526 geschlossene „Memminger Vertrag“ schloss die Leibeigenschaft faktisch aus und erlaubte die Abwanderung in Städte, während gleichzeitig die bürgerliche Eigentumsbildung gestärkt wurde.