Miesbach

Braunmiller tritt erneut an: Die spannende Bürgermeisterwahl in Miesbach!

Der Bürgermeister von Miesbach, Gerhard Braunmiller, hat angekündigt, sich erneut für das Amt zu bewerben. Dies teilte er am 30. April 2025 mit und bestätigte damit seine Kandidatur für die bevorstehenden Wahlen. Braunmiller, der seit mehreren Jahren in dieser Position tätig ist, plant, seine politische Laufbahn fortzusetzen und sich um die Stimmen der Wähler zu bemühen. Diese Entscheidung fiel in einem aktuellen politischen Kontext, der von regelrechten Herausforderungen und Veränderungen geprägt ist.

In seiner Erklärung bezog sich Braunmiller auf die laufenden Entwicklungen in der Gemeinde und äußerte den Wunsch, weiterhin aktiv an der Gestaltung der zukünftigen Politik mitzuwirken. Es bleibt abzuwarten, wie die Wähler auf seine erneute Kandidatur reagieren werden und welche Themen im Wahlkampf eine zentrale Rolle spielen.

Relevante gesetzliche Neuerungen im Datenschutz

Parallel zu politischen Themen stehen auch rechtliche Herausforderungen im Raum. Eine bedeutende gesetzliche Neuerung ist das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), das am 01. Dezember 2021 in Kraft trat, wie dr-datenschutz.de berichtete. Das Gesetz ergänzt die bestehende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere im Hinblick auf den Zugriff auf Daten auf Endgeräten, wobei der Fokus auf Cookies liegt.

Das TDDDG vereint Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und setzt Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie um, die in Deutschland zuvor unklar war. Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes ist die Regelung zur Einwilligung für die Speicherung und den Zugriff auf Informationen in Endgeräten, festgelegt in § 25 Absatz 1 TDDDG. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Die Umsetzung und Durchsetzung des TDDDG liegt in der Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, sofern im jeweiligen Landesrecht geregelt.