
Das Landratsamt Miltenberg hat in einer jüngsten Mitteilung über erhebliche Neuerungen im Energiebereich informiert, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft sind. In diesem Zusammenhang ist der Preis im nationalen Emissionshandel gestiegen: Eine Tonne CO2 kostet nun 55 Euro, im Vergleich zu zuvor 45 Euro. Diese Erhöhung schlägt sich voraussichtlich auch in den Preisen für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe nieder.
Besonders die Heizkosten für fossile Brennstoffe steigen erheblich. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh werden Gas-Heizkosten um ca. 48 Euro brutto pro Jahr steigen. Für Heizöl wird ein Preisaufschlag von etwa 63 Euro pro Jahr bei einem Verbrauch von 2.000 Litern erwartet. Um den wachsenden Herausforderungen im Energiebereich zu begegnen, müssen Energieversorger ab diesem Jahr zudem dynamische Stromtarife anbieten. Diese Tarife orientieren sich an den Preisen der Strombörse und variieren je nach Nachfrage. Eine Voraussetzung für die Einführung solcher Tarife ist ein intelligentes Messsystem, auch bekannt als Smart Meter.
Weitere Vorgaben und Beratungsangebote
Ab April 2025 werden zudem dynamische Netzentgelte für das Laden von E-Autos und bei Wärmepumpenheizungen eingeführt. Hierbei wird es drei Tarifstufen für die Netzentgelte geben: Standard-, Hoch- und Niedrigtarif. Darüber hinaus bietet das Landratsamt Miltenberg in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale zahlreiche zusätzliche Beratungstermine an. Die Energieberatung umfasst Themen wie energetische Sanierung, Fördermittel, erneuerbare Energien sowie Feuchte- und Schimmelprobleme.
Die Beratung ist kostenlos und anbieterunabhängig – hierbei stehen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung, darunter telefonische und stationäre Termine sowie persönliche Beratung vor Ort. Für Terminvereinbarungen kann das Klimaschutzmanagement des Landkreises Miltenberg unter der Telefonnummer 09371/501-593 oder über die bundesweite Rufnummer 0800/809 802 400 kontaktiert werden. Ansprechpartner im Landratsamt ist Klimaschutzmanager Sebastian Randig.
In Bezug auf die Einführung dynamischer Stromtarife in Deutschland gibt es jedoch bereits erste kritische Stimmen. So wurde zu Beginn des Jahres 2025 gesetzlich festgelegt, dass Energieversorger, sofern dies „technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar“ ist, dynamische Stromtarife anbieten müssen. Diese gesetzliche Regelung wurde im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes eingeführt. Dennoch hat ein Schweizer Startup kritisiert, dass größere Energieversorger erst im Sommer 2024 mit der Umsetzung beginnen, was zu Verzögerungen führt. Viele Anbieter haben die Frist nicht eingehalten und konnten nach dem Stichtag keine tragfähigen Lösungen anbieten, wie heise.de berichtete.
Zusätzlich sind Herausforderungen bei der Umsetzung dynamischer Tarife festzustellen, die durch technische Schwierigkeiten, strategische Hürden und fehlende Infrastruktur geprägt sind. Die Einführung dieser flexiblen Tarife erfordert umfassende Anpassungen in den Abläufen und Strukturen der Energieversorger. Dabei müssen diese Tarife eine feingranulare Verbrauchserfassung in 15-Minuten-Intervallen ermöglichen, was erhebliche technische Umstellungen mit sich bringt.
Insgesamt wird jedoch erwartet, dass die Maßnahmen zur Einführung dynamischer Tarife und die damit verbundenen Informationen den Verbrauchern helfen, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren und Kosteneinsparungen zu erzielen, was auch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) prognostiziert wird, wie landkreis-miltenberg.de feststellt.