
Am 20. März 2025 wurden am Flughafen München insgesamt drei Personen festgenommen, die aufgrund bestehender Haftbefehle überstellt wurden. Diese Festnahmen erfolgten im Terminal 2 des Flughafens, wo die Beamten der Bundespolizei die mutmaßlichen Straftäter in Empfang nahmen.
Ein 28-jähriger Mann aus Marokko wurde aus der Schweiz rücküberstellt, da gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau wegen unerlaubter Einreise vorlag. Er wird eine Restfreiheitsstrafe von 89 Tagen in einer Abschiebehaft verbringen und wurde auf Anordnung des Haftrichters in die Justizvollzugsanstalt Hof gebracht. Ein weiterer Festgenommener ist ein 36-jähriger Mann aus der Türkei, der aus Warschau überstellt wurde. Gegen ihn wird ein Haftbefehl zur Sicherung seiner Abschiebung von der Regierung Mittelfranken vollstreckt, und auch er wurde in die Justizvollzugsanstalt Hof überführt.
Weitere Festnahmen am Flughafen München
Ein 43-jähriger Rumäne reiste aus Bukarest ein und wollte nach Barcelona weiterfliegen. Gegen ihn liegt ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen besonders schweren Diebstahls vor. Nach seiner Vorführung beim Haftrichter in Landshut wurde er in die Justizvollzugsanstalt Landshut überstellt.
Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen berichtete die Presse über weitere Festnahmen am Flughafen München. Am langen Wochenende wurden insgesamt sechs Haftbefehle vollstreckt. Personen, die die verhängten Geldstrafen nicht bezahlen konnten, wurden ebenfalls in die Justizvollzugsanstalten eingeliefert. So wurde am Freitag, dem 28. April, eine 21-jährige Türkin wegen unerlaubter Einreise gesucht, die nach Zahlung einer Geldstrafe von 600 Euro nach Istanbul fliegen konnte. Am Samstag, dem 29. April, wurde ein 31-jähriger Afghane festgenommen, der eine Haftstrafe von 11 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung nicht angetreten hatte.
Ebenfalls am Samstag wurde ein 24-jähriger Deutscher festgenommen, der wegen Nichterfüllung von Auflagen einen Kurzarrest von zwei Tagen hatte. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim gebracht. Am Sonntag, dem 30. April, konnte ein 52-jähriger Togolese seine Festnahme durch Zahlung einer Geldbuße von 142,50 Euro abwenden und durfte anschließend in die Türkei ausreisen. Ein 32-jähriger Eritreer wurde am Montag, dem 1. Mai, wegen Erschleichens von Leistungen festgenommen, zahlte eine Geldstrafe von 236 Euro und konnte seine Reise nach Istanbul fortsetzen. Am Maifeiertag, dem 2. Mai, wurde ein 27-jähriger Vietnamese festgenommen, der wegen einer Ordnungswidrigkeit gesucht wurde. Auch er konnte durch die Zahlung einer Geldstrafe von 282 Euro nach Doha ausreisen.