MemmingenNeu-Ulm

Fälschung als Einreisehindernis: 20-Jähriger nach Kontrolle zurückgewiesen

Am Samstag wurde ein 20-jähriger Mazedonier bei der Einreise aus Skopje am Flughafen Memmingen von der Grenzpolizeiinspektion kontrolliert. Der Mann präsentierte eine verfälschte Buchungsbestätigung für seinen Rückflug. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Buchung nicht existierte und der Reisende nicht die Absicht hatte, zum angegebenen Zeitpunkt wieder auszureisen.

Aufgrund dieser Feststellungen leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Der Mazedonier wurde die Einreise nach Deutschland verweigert und musste noch am selben Tag in sein Herkunftsland zurückreisen, wie Ulm News berichtete.

Rechtliche Konsequenzen von Urkundenfälschung

In Deutschland sind Urkundsdelikte im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, und die Urkundenfälschung stellt einen besonders bedeutenden Aspekt dar. Laut anwalt.de umfasst die Urkundenfälschung die Herstellung oder Veränderung unechter Urkunden zur Täuschung oder zum Erlangen eines Vorteils.

Zu den möglichen rechtlichen Folgen der Urkundenfälschung zählen strafrechtliche Verfolgung, was Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann, sowie aufenthaltsrechtliche Konsequenzen, die den Verlust des Aufenthaltsstatus oder eine Abschiebung zur Folge haben können. Auch zivilrechtliche Folgen wie Schadensersatzansprüche sind denkbar.