Neustadt an der Waldnaab

Grüngutsaison gestartet: So entsorgen Sie korrekt im Landkreis!

Am 26. Februar 2025 beginnt im Landkreis Neustadt an der Waldnaab die Grüngutsaison. Berechtigte Bürger haben die Möglichkeit, Gartenabfälle über Container und an Sammelplätzen in den Städten und Gemeinden zu entsorgen. Dabei ist es wichtig, gesonderte Bekanntgaben der jeweiligen Städte und Gemeinden zu beachten.

Um illegale Entsorgungen zu verhindern, werden Kontrollen an den Containerstandplätzen durchgeführt. Bürger, die im Besitz einer Biotonne sind, dürfen ihr gesamtes Grüngut über die Sammelstellen entsorgen. Jedoch dürfen Bürger mit einer Eigenkompostierungserklärung nur grobe Astschnitte in die Behälter einwerfen. Alle anderen Grünabfälle müssen auf dem eigenen Grundstück kompostiert und verwertet werden. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden, wie neustadt.de berichtete.

Änderungen bei den Müllgebühren ab 2025

Parallel zur Grüngutsaison treten ab dem 1. Januar 2025 neue Mülltonnengebühren in Kraft. Nutzer können Größe und Anzahl der Mülltonnen nach Bedarf wählen. Eine Anschlusspflicht an Restmüll- und Biotonne besteht; bei Eigenkompostierung kann auf die Biotonne verzichtet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Mülltonnen gemeinschaftlich zu nutzen.

Die Abfuhr von Rest- und Biomüll erfolgt in der Regel alle 14 Tage, während die Papiertonne alle vier Wochen geleert wird. Die Tonnen müssen bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag mit geschlossenem Deckel und einer gültigen Gebührenkontrollmarke bereitgestellt werden. Pro Person sollten etwa 15 Liter Restmüllvolumen für die 14-tägige Leerung eingeplant werden. Die Beschaffung der Mülltonnen gilt als Meldung zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Zu den Behältergebühren wird eine Grundgebühr erhoben, informierte eva-abfallentsorgung.de.