FürthKriminalität und JustizNeumarkt in der OberpfalzNürnberg

Freispruch im Maskenskandal: Chaos und Betrug bei Corona-Hilfen!

Ein aufsehenerregender Prozess am Landgericht Nürnberg-Fürth um Betrug bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken endete vor Kurzem mit einem Freispruch und einer Geldstrafe von 2.500 Euro. Der Rechtsstreit, der sich über mehr als drei Jahre zog, war ursprünglich von schweren Vorwürfen gegenüber den Angeklagten geprägt, die jedoch im Laufe des Verfahrens weitgehend entkräftet wurden.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten, zwei Männern aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz, das Betrügen beim Verkauf von Schutzmasken an das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorgeworfen. Der geschätzte Schaden betrug mehr als zwei Millionen Euro, doch im Plädoyer ließ die Staatsanwaltschaft den Großteil der Anklage aufgrund mangelnder Beweise fallen. Letztlich blieb ein Vorwurf im Wert von etwa 18.000 Euro bestehen.

Zwischenbilanz des Prozesses

Die 16. Strafkammer des Landgerichts sah kein schuldhaftes Verhalten bei den Angeklagten. Ein Angeklagter, der auch Kommunalpolitiker der Freien Wähler ist, wurde jedoch wegen Urkundenfälschung verurteilt. Dieser hatte einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert. Während der Pandemie importierten die Angeklagten Masken aus China und verkauften einen Großteil dieser an das LGL. Fragen zur Qualität der Masken blieben im Raum, da nicht einmal beim Landesamt gesicherte Informationen vorlagen. Die Angeklagten hatten auch Masken an Apotheken verkauft, wodurch ein Schaden in Höhe von rund 17.000 Euro entstand.

In der Verhandlung äußert sich die Verteidigung skeptisch zur Vorwürfen: Der Anwalt eines der Angeklagten forderte einen Freispruch und verwies auf fehlende Betrugsabsicht sowie mangelnde Erfahrung im Umgang mit Qualitätsstandards. Für den zweiten Angeklagten wurde eine geringe Geldstrafe von 1.500 Euro gefordert.

Juristische Perspektiven und persönliche Auswirkungen

Beide Angeklagten hatten fast drei Monate in Untersuchungshaft verbracht, was zu erheblichen privaten und beruflichen Problemen führte. Die Autoteile-Firma der Angeklagten musste aufgelöst werden, während ihr privates Vermögen eingefroren wurde. Zudem erlebte einer der Angeklagten die Geburt seines ersten Kindes in Untersuchungshaft.

Während des Verfahrens gab es juristische Zweifel an der Anklage, die zunächst vom Hauptverfahren abgelehnt wurde. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) trat als Zeuge auf und berichtete von chaotischen Bedingungen bei der Maskenbeschaffung während der Pandemie. Das Urteil der 16. Strafkammer wurde mit Spannung erwartet, nachdem die Verteidigung von einer fehlenden Verhältnismäßigkeit der Anklage sprach.

Für weitere Informationen zu den Details des Prozesses und den Entwicklungen berichtete Merkur über den Freispruch, während Süddeutsche.de weitere Einblicke in die Vorgeschichte und die rechtlichen Herausforderungen des Verfahrens gab.