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Pilsting plant Windkraft: Was das für die Gemeinde bedeutet!

In der Gemeinderatssitzung in Pilsting am Montagabend wurde das Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Landshut behandelt. Sebastian Bauer von der Regierung von Niederbayern stellte die Details des Plans vor, der die Ausweisung von Flächen für Windenergie in Bayern vorsieht. Bis 2032 ist es erforderlich, dass 1,8 % der Landesfläche für Windkraft genutzt werden. Andernfalls werden Windkraftanlagen privilegiert, was die staatliche Steuerung einschränkt. Die Region soll insgesamt 688 Hektar für Windenergie ausweisen, wobei das Ziel bei 6800 Hektar liegt.

Rechtliche und fachliche Gründe führten dazu, dass bestimmte Flächen ausgeschlossen wurden, wie beispielsweise bestehende Bebauungen, Wasserschutzgebiete oder Gebiete mit geringen Windgeschwindigkeiten. Für Pilsting sind rund 200 Hektar vorgesehen, was etwa 2,8 % der Gemeindefläche entspricht. Geplante Gebiete sind Gattering (45 Hektar), Petzenhausen-West (86 Hektar), Petzenhausen-Ost (65 Hektar), Würgelberg (21 Hektar) und Trieching (21 Hektar), wobei die Windgeschwindigkeiten in diesen Bereichen zwischen 5,0 und 5,8 m/s variieren.

Geplantes Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren für die betroffenen Gemeinden soll bis Ende Mai 2025 abgeschlossen sein, mit dem Ziel, das Planungsverfahren bis zum Frühjahr 2026 abzuschließen. Während der Sitzung wurde auch über die optischen Auswirkungen der Windkraftanlagen diskutiert, jedoch wurde ein Passus zu diesen Auswirkungen aus dem Beschluss entfernt. Detaillierte Informationen und Karten zum Regionalplan können auf den Webseiten des Regionalen Planungsverbands Landshut sowie der Regierung von Niederbayern eingesehen werden. Die Ausweisung der Flächen schafft die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen, wobei die endgültigen Entscheidungen in Händen der Grundstückseigentümer und Investoren liegen.

Zusätzliche Informationen zu einem verwandten Thema wurden besprochen, als am 13. März 2025 im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut ein Entwurf zur Änderung des Regionalplans zur Neufassung des Kapitels B VI Energie und zur Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft vorgelegt wurde. Verbandsvorsitzender wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Kapitels B VI erfolgte bereits am 5. September 2022. Diese Fortschreibung entspricht dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, das seit dem 1. Juni 2023 in Kraft ist und sieht die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen vor. Verfahrensunterlagen sind ab sofort im Internet verfügbar und können auf den Webseiten des Regionalen Planungsverbands Landshut und der Regierung von Niederbayern eingesehen werden.