
Ein Autofahrer aus dem südlichen Landkreis Rosenheim wurde bei einer Verkehrskontrolle gestoppt und mit Drogen am Steuer erwischt. Ein Schnelltest bestätigte den Verdacht auf Drogenkonsum. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten eine geringe Menge Kokain sowie einen gefälschten Geldschein. Gegen den Fahrer wurden ein Strafverfahren wegen Drogenbesitzes und des Falschgeldfundes eingeleitet. Zudem wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss eingeleitet, wie Radio Charivari berichtete.
In Deutschland ist der Besitz von Drogen, auch in geringen Mengen, verboten. Dies wird durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, das natürliche und synthetische Drogen, einschließlich Kokain, umfasst. Bei sehr geringen Mengen an weichen Drogen wird das Verfahren in der Regel eingestellt, wenn der Betroffene nicht vorbestraft ist. Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, wenn kein vorrangiger Straftatbestand vorliegt, was auch mögliche Auswirkungen auf den Führerschein haben kann, wie Fachanwalt.de erklärt.
Drogenrechtliche Bestimmungen
Die zentrale Strafnorm für den Drogenbesitz ist § 29 BtMG, der eine Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorsieht. Bei Ersttätern und geringen Mengen können Verfahren oftmals eingestellt oder mit Geldstrafen geahndet werden. Die Definition von „geringer Menge“ variiert je nach Bundesland. Bei Wiederholungstätern ist eine Verfahrenseinstellung in der Regel unwahrscheinlich.