
Am Donnerstagabend, den 20. März 2025, entfachte ein 41-jähriger Mann am Ufer der Mangfall in der Endorfer Au in Rosenheim ein illegales Lagerfeuer, während er sich im Beisein von drei Kindern befand. Gegen 19 Uhr wurde ein Spaziergänger auf das Knistern und den aufsteigenden Rauch aufmerksam und informierte umgehend die Polizei.
Bei ihrem Eintreffen stellte die Polizei fest, dass der Mann stark alkoholisiert war. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille. Der Beschuldigte rechtfertigte seine Handlung damit, dass er den Kindern beibringen wollte, wie man ein Feuer macht. Die Beamten löschten das Lagerfeuer im Beisein des Mannes.
Rechtliche Konsequenzen und Waldbrandgefahr
Der Mann sieht sich nun wegen Herbeiführens einer Brandgefahr, Verstößen gegen das Bayerische Waldgesetz sowie gegen die Stadtsatzung der Stadt Rosenheim konfrontiert. In Bayern herrscht aktuell eine hohe Waldbrandgefahr, die durch die geringe Niederschlagsmenge und die hohe Trockenheit weiter verstärkt wird. Eine Hochdruckwetterlage erhöht die Gefahren in vielen Regionen.
Nach den Bestimmungen des Bayerischen Waldgesetzes ist in Wäldern oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern davon eine Erlaubnis erforderlich, um eine offene Feuerstätte zu errichten oder ein unverwahrtes Feuer anzuzünden. Zudem sind das Anzünden von offenem Licht sowie der unvorsichtige Umgang mit brennenden Gegenständen in diesen Bereichen verboten, wie [gesetze-bayern.de](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-17) berichtet.