
Am späten Mittwochnachmittag kam es in Schwandorf zu einem Verkehrsunfall mit einem Sattelzug, der mehrere Sachschäden verursachte und anschließend ohne anzuhalten vom Unfallort floh. Laut oberpfalzecho.de wurde ein Verteilerkasten und ein Seat, dessen Stoßfänger und Scheinwerfer beschädigt wurden, in Mitleidenschaft gezogen. Der Gesamtschaden wird auf etwa 3.500 Euro geschätzt.
Der Unfall ereignete sich, als der Sattelzug von der Bleistädter Straße in die Egelseerstraße einbog. Dabei touchierte er den Verteilerkasten und setzte dann zurück, wodurch der Seat um rund 1,5 Meter verschoben wurde. Ein Passant, der Zeuge des Vorfalls wurde, versuchte, den Fahrer auf den verursachten Schaden aufmerksam zu machen. Dieser fuhr jedoch weiter, ohne anzuhalten. Der Zeuge konnte das Kennzeichen des Sattelzugs ablesen, weshalb die Polizei Ermittlungen einleitete. Der Fahrer muss sich wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort verantworten. Hinweise können unter der Telefonnummer 09431/4301-0 gemeldet werden.
Rechtliche Aspekte des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
In Bezug auf den Vorfall in Schwandorf hat eine umfassende Recherche zur rechtlichen Behandlung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) in Deutschland stattgefunden. Laut burhoff.de behandelt der Artikel relevante Entscheidungen zur Thematik, die zwischen 2019 und 2024 gefällt wurden. Diese beinhalten unter anderem, dass ein Verkehrsunfall als solcher gilt, wenn ein Fahrzeugführer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, unabhängig davon, ob Personen verletzt wurden oder nicht.