Schwandorf

Traum vom Eigenheim endete abrupt: 800.000 Euro versenkt!

Jessica Scherl und ihr Partner planten, ein Haus in Schwandorf zu bauen, direkt neben dem Haus ihrer Eltern. Das Grundstück, auf dem sie bauen wollten, ist die ehemalige Minigolfanlage, die von einem Mitarbeiter der Stadt Schwandorf empfohlen wurde. Nach einer positiven Bauvoranfrage erhielt die Familie die offizielle Baugenehmigung für das Bauprojekt, in das sie insgesamt 800.000 Euro investierten. Jessica dokumentierte den Baufortschritt begeistert in den sozialen Medien.

Jedoch musste die Stadt Schwandorf, während die Bauarbeiten bereits im Gange waren, die erteilte Baugenehmigung zurückziehen. Der Grund für diese Entscheidung war, dass der Bauplatz im Außenbereich liegt, was den Hausbau dort verbietet. Dies sorgte für Verwirrung, da in der benachbarten Irlaching-Siedlung bereits seit Jahrzehnten Häuser stehen. In der Nachbarschaft gibt es eine große Unterstützung für die betroffene Familie, die auch die Familie Frankel einschließt, die ebenfalls ein Grundstück in der Siedlung erworben hat und von der Rücknahme der Genehmigung betroffen ist. Beide Familien planen nun rechtliche Schritte gegen die Stadt.

Rechtliche Grundlagen der Baugenehmigung

Die Rücknahme der Baugenehmigung wirft auch Fragen zu den rechtlichen Vorgaben auf, die für den Bau eines Hauses gelten. Wie auf der Webseite des Landkreises Schwandorf erläutert wird, ist eine Baugenehmigung grundsätzlich erforderlich, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu verändern. Ausnahmen für verfahrensfreie oder genehmigungsfreigestellte Vorhaben sind zwar vorhanden, diese betreffen jedoch in der Regel nur Vorhaben mit geringer baurechtlicher Relevanz.

Die Entscheidung über die Genehmigungsfreistellung liegt bei der Gemeinde, und bei fehlender Baugenehmigung kann die Bauaufsichtsbehörde Maßnahmen bis hin zur Anordnung der Beseitigung einer Anlage ergreifen. Die Baugenehmigungsgebühren schwanken zwischen 1‰ und 4‰ der Baukosten, und auch bei einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags werden Gebühren fällig. Um einen Bauantrag zu stellen, müssen diverse Formalitäten eingehalten werden, und eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.

Es bleibt unklar, warum die Baugenehmigung zurückgezogen wurde, denn Gerüchte deuten darauf hin, dass der Bürgermeister möglicherweise den Bauausschuss übergangen haben könnte. Die betroffenen Familien sind in der Hoffnung, dass das Verwaltungsgericht die Rücknahme der Baugenehmigungen aufhebt und sie doch noch bauen können.

Weitere Informationen zu den Anforderungen für Bauten finden sich auf der Seite des Landkreises Schwandorf, die Details zum Verfahren von Bauanträgen bereitstellt, einschließlich der Notwendigkeit, die Gemeinde zur Klärung der Zulässigkeit zu kontaktieren und Nachbarn in den Prozess einzubeziehen.