
Das Bistum Passau hat entschieden, einem Pfarrer aus einer Kirchengemeinde in Niederbayern ein Zelebrationsverbot und ein Verbot des öffentlichen Auftritts als Priester zu erteilen. Diese Maßnahmen treten am 24. März 2025 in Kraft und folgen neuen, bislang unbekannten Vorwürfen gegen den Geistlichen, die dem Bistum zur Kenntnis gebracht wurden. Der Vorfall wird derzeit von den staatlichen Ermittlungsbehörden untersucht, wie [Welt.de](https://www.welt.de/regionales/bayern/article255759640/Bistum-Passau-erteilt-Pfarrer-Zelebrationsverbot.html) berichtete.
Der Pfarrer hatte mehrfach angeboten, von seinen Ämtern als Dekan und Pfarrer zurückzutreten. Bischof Stefan Oster hat jedoch den Amtsverzicht angenommen und beruft sich dabei auf die Interventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz sowie den Verhaltenskodex des Bistums Passau. Der Anwalt des Pfarrers, Holm Putzke, dementierte die Angaben zu einem Amtsverzicht und sprach von einem Missverständnis. Laut Putzke sind die Vorwürfe unbegründet und ohne sachliche Grundlage.
Hintergrund der Vorwürfe
Die Vorwürfe gegen den Geistlichen beinhalten unter anderem Alkoholmissbrauch, falsches Verhalten in der Jugendarbeit sowie geistliche Manipulation. Auch wird berichtet, dass es in der Gemeinde einen tiefen Riss gibt, für den der Pfarrer Mitverantwortung übernommen hat. Der Bischof hat zudem die unabhängige Beauftragte für sexuellen Missbrauch, Rosemarie Weber, konsultiert, die eine strafrechtliche Überprüfung der „Vorgänge“ empfohlen hat, wie [Katholisch.de](https://www.katholisch.de/artikel/60337-streit-um-absetzung-von-pfarrer-nach-vorwuerfen-im-bistum-passau) angab.
Das Bistum Passau hat in seiner Mitteilung betont, dass zur Klärung der Angelegenheit neue Vorwürfe den staatlichen Behörden vorgelegt wurden. In Rom findet zudem eine kirchenrechtliche Prüfung des Falls statt. Der Pfarrer selbst erklärte, er bedauere die eskalierenden Konflikte und bekräftigte sein Engagement in der Seelsorge sowie in der Jugendarbeit.