Starnberg

Gericht muss über gefälschte TÜV-Plakette von Wörthsee-Ansässigem entscheiden

Ein Mann aus Wörthsee muss sich derzeit wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. Wie Merkur berichtet, legte der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl über 4000 Euro ein, der sich auf 80 Tagessätze à 50 Euro beläuft. Bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Starnberg verweigerte der Mann die Aussage zu entscheidenden Fragen, weshalb die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen anstellen muss.

Der Vorwurf gegen den Angeklagten besagt, dass er eine TÜV-Plakette manipuliert und den Eintrag zur nächsten Hauptuntersuchung im Fahrzeugschein geändert hat. Der Bootsanhänger, den er im Januar 2024 kaufte, sollte umgemeldet werden. Der Angeklagte stellte dabei die Nachfrage, ob eine Ummeldung ohne Fahrzeugbrief möglich sei. Bei der Angabe der Identität des Verkäufers berief er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.

Details des Vorfalls

Im Zuge der Ermittlungen gab der Angeklagte zu, die TÜV-Plakette vom Nummernschild gekratzt zu haben, während er in der Zulassungsstelle wartete. Dieser Schritt war jedoch voreilig, da die Plakette erst nach Abschluss der Abmeldeformalitäten entfernt werden sollte. Eine Mitarbeiterin der Zulassungsstelle stellte fest, dass die letzte Hauptuntersuchung im Juni 2023 hätte stattfinden müssen, jedoch kein Ergebnis vorlag.

Die Polizei wurde informiert, nachdem Unstimmigkeiten im Fahrzeugschein und bei der gefälschten Plakette, die eine angebliche Hauptuntersuchung im Januar 2025 dokumentierte, auftraten. Ein Ermittlungsbeamter bestätigte die Manipulationen im Fahrzeugschein. Zudem verweigerte der Angeklagte Angaben zur Identität des Verkäufers, um einen „sehr nahen Verwandten“ nicht zu belasten. Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt, sobald die Staatsanwaltschaft den Vorbesitzer ermitteln konnte.

Für weitere Informationen zu ähnlichen Vorfällen kann auf einen Fall verwiesen werden, der in der Rechtsprechung dokumentiert ist, wo ebenfalls Urkundenfälschung in Verbindung mit einer gefälschten TÜV-Plakette auftrat. Hierbei wurde der Angeklagte wegen der Anbringung einer gefälschten HU-Plakette an seinem Lkw verurteilt, nachdem die Manipulation in einer Verkehrskontrolle entdeckt wurde, wie RA Kotz darlegt.