
Am 1. Mai 2025 hat das Landratsamt Weilheim-Schongau eine Verordnung zum Schutz von Freigänger-Katzen erlassen. Diese neue Regelung führt eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen ein, die draußen umherstreifen. Demnach müssen Katzen mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet werden. Die Registrierung kann im kostenfreien Haustierregister von „Tasso e.V.“ oder dem Deutschen Tierschutzbund (Findefix) erfolgen, wie Merkur berichtet.
Hintergrund dieser Maßnahme sind die zunehmenden Meldungen über kranke und verletzte verwilderte Katzen in der Region. Ziel der Kennzeichnung ist es, Tierschutzorganisationen und Tierheimen zu ermöglichen, Freigänger-Tiere von verwilderten Tieren zu unterscheiden. Tierschützer und Tierärzte im Landkreis haben der Verordnung breite Zustimmung geschenkt. So berichtet die Tierärztin Susanne Gabler-Kau von zahlreichen verwilderten Katzen, die unter schlechten Bedingungen leben und oft krank sind.
Vorteile der Kastration
Die neue Verordnung Seiten beleuchtet auch die Problematik der unkontrollierten Vermehrung. Nicht-kastrierte Kater können viele Katzen decken, was zu einer erhöhten Anzahl verwilderter Tiere führt. Viele dieser Katzen sind einem hohen Risiko ausgesetzt, an Krankheiten wie Katzenseuche zu erkranken. Entsprechend können Tierschützer nun Fundkatzen schneller tierärztlich behandeln und kastrieren lassen. Miguel Klittke vom Tierheim Schongau äußert, dass die Wartezeit für die Behandlung von nicht-registrierten Katzen entfällt. Karin Ratzek-Endres vom Tierschutzverein Penzberg bezeichnet die Verordnung als ersten Schritt und plädiert für eine Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen, da jährlich schätzungsweise 150 verwilderte Tiere aus Penzberg und Umgebung aufgenommen werden.
Zusätzlich erweist sich die Kastration als wichtiger Schritt zur Reduzierung der Population verwilderter Katzen. Der Eingriff erfolgt routinemäßig unter Narkose und verläuft in der Regel ohne Komplikationen. Bei weiblichen Katzen werden die Eierstöcke entfernt, während bei männlichen Katern die Hoden entfernt werden. Empfohlen wird ein Kastrationsalter von vier bis sechs Monaten. Die Kosten für die Kastration liegen zwischen 150 und 250 Euro, in bestimmten Fällen bis zu 300 Euro, wie Tierschutzbund ausführlich beschreibt.