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Alkoholpause in Kassel: Herkules-Terrassen warten auf Genehmigung!

Im Ausflugslokal „Herkules-Terrassen“ am Kasseler Bergpark dürfen derzeit keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden. Der Betreiber, Karsten Lichtenberg, wartet noch auf die behördliche Schankerlaubnis für den Verkauf dieser Getränke. Das beliebte Lokal, das seit Februar nach einem Betreiberwechsel wieder geöffnet hat, zieht zwar viele Gäste an, die Kaffee und Kuchen genießen, dennoch müssen einige Besucher auf alkoholische Getränke verzichten.

Lichtenberg gibt an, dass er täglich mit der Stadt Kassel rechnet, um die Genehmigung zu erhalten. Er erklärt, dass bürokratische Hürden den Genehmigungsprozess verzögern. Um die Schankerlaubnis zu bekommen, müssen höhere Anforderungen erfüllt werden, darunter ein Führungszeugnis, eine Bescheinigung vom Finanzamt und Auszüge aus Schuldnerverzeichnissen.

Genehmigungsprozess und Anforderungen

Der Betreiber hat die erforderlichen Unterlagen im Januar eingereicht, nachdem er eine Betriebs-GmbH gegründet hat. Einige dieser Bescheinigungen mussten online beantragt werden, was zu weiteren Verzögerungen führte. Laut Lichtenberg hängt die Genehmigung jetzt an der Gewerberegisterauskunft, die ihm persönlich zugestellt wurde. Die Stadt Kassel benötigt die entsprechenden Dokumente direkt von der ausstellenden Behörde, und die Stadt hat mitgeteilt, dass die Unterlagen für die Ausschank-Konzession noch nicht vollständig vorliegen. Lichtenberg hofft, bis Ende April die Genehmigung zu erhalten, da bereits eine geschlossene Festgesellschaft angemeldet ist.

Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Schankerlaubnis notwendig, wie [verwaltungsportal.hessen.de](https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8998827) berichtet. Der Ausschank von alkoholfreien Getränken ist hingegen erlaubnisfrei. Eine Schankerlaubnis ist ebenfalls erforderlich, wenn alkoholische Getränke als Nebenleistung in anderen Gewerbebetrieben angeboten werden, zum Beispiel in Kaufhäusern oder bei anlassgebundenen Veranstaltungen. Diese speziellen Genehmigungen können, je nach Anlass, unter erleichterten Bedingungen beantragt werden.