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Berliner Aktivistin wegen als terroristsich geltender Parole angeklagt!

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 38-jährige Aktivistin aus der pro-palästinensischen Szene erhoben. Die Anklage umfasst die Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen sowie weitere Delikte. Laut [rbb24](https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/04/berlin-israel-palaestina-gericht-anklage-demo-parole.html) soll die Aktivistin zwischen April und Juli 2024 die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ auf Instagram und während Demonstrationen verwendet haben.

Zusätzlich wird ihr vorgeworfen, während der Demonstrationen Widerstand gegen Polizisten geleistet und einen Regenschirm auf sie geworfen zu haben. Sie soll Polizisten pauschal als Kriminelle und Verbrecher bezeichnet haben, was in mehreren Fällen zu Anklagen führt. Die Parole wurde vom Bundesinnenministerium als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet und bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer, welches einem freien Palästina zugeordnet werden soll.

Rechtliche Bewertung und weitere Vorfälle

Die rechtliche Bewertung der Parole variiert je nach Gericht. Im November wurde eine Berlinerin wegen des Rufens dieser Parole zu einer Geldstrafe verurteilt, die erste Verurteilung durch ein Landgericht in diesem Kontext. Diese Entscheidung wurde jedoch im März 2025 rechtskräftig, nachdem die Verurteilte ihre Revision zurückgenommen hatte.

Die Anklage gegen die Aktivistin beruht auf mehreren Vorfällen, die sich zwischen April und Juli 2024 ereigneten. Laut [Berliner Zeitung](https://www.berliner-zeitung.de/news/from-the-river-to-the-sea-parole-berliner-staatsanwaltschaft-klagt-li.2315063) leistete sie im Februar 2024 sowie im Juli 2024 körperlichen Widerstand gegen Polizeibeamte. Im Juli 2024 kam es zu einem Angriff auf die Polizei, und sie soll einen Regenschirm nach den Polizisten geworfen haben, was als versuchte gefährliche Körperverletzung betrachtet wird. Des Weiteren wird sie beschuldigt, Polizeibeamte während einer Demonstration im Juni 2024 verleumdet zu haben.

Ein weiterer Vorwurf besteht darin, dass sie am 19. April 2024 ein Foto eines polizeilichen Anhörungsschreibens auf Instagram veröffentlicht hat, was einen Verstoß gegen Paragraf 353d des Strafgesetzbuches darstellt. Dieser Paragraph verbietet die Veröffentlichung amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens vor deren Erörterung in öffentlicher Verhandlung oder vor dem Abschluss des Verfahrens. Derzeit wird in der Öffentlichkeit auch über die rechtlichen Konsequenzen einer Teilnahme an pro-palästinensischen Demonstrationen diskutiert.