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Hundebesitzer in Berlin: Gericht wegen Widerstand und Körperverletzung!

In Berlin, wo über drei Millionen Menschen und viele Tiere leben, gibt es klare Regeln für ein harmonisches Miteinander. Doch ein Hundebesitzer hat sich nicht daran gehalten und steht nun vor Gericht! Der 66-Jährige wird beschuldigt, am 1. Mai 2023 im Dreipfuhlpark in Dahlem seinen Hund ohne Leine spazieren geführt zu haben – ein absolutes No-Go in dieser Parkanlage.

Als zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihn auf die Leinenpflicht aufmerksam machten, eskalierte die Situation dramatisch. Der Senior ergriff mit seinem Hund die Flucht und versteckte sich in einem nahegelegenen Haus, um sich der Kontrolle zu entziehen. Doch einer der Ordnungshüter ließ sich nicht abschütteln und stellte seinen Fuß in die Tür, um das Schließen zu verhindern. In einem impulsiven Moment trat der Hundehalter dem Beamten gegen die Hüfte, was zu einer schmerzhaften Prellung führte und den 51-Jährigen für elf Tage arbeitsunfähig machte.

Gerichtstermin für den Hundebesitzer

Die Folgen dieser gewalttätigen Auseinandersetzung sind gravierend: Der Hundebesitzer erhielt eine Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung. Am Dienstag, dem 19. November, muss er sich vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Dort wird er auch dem verletzten Ordnungshüter gegenüberstehen. Das Urteil steht noch aus, doch die Spannung ist bereits jetzt greifbar!

NAG Redaktion

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