EinzelfallMarzahn-Hellersdorf

Familienmord in Berlin: Mann mit Armbrust in Psychiatrie eingewiesen

Am 8. April 2025 wurde das Urteil im Verfahren gegen Matthias J. gefällt, der seine Partnerin und die beiden gemeinsamen Töchter mit einer Armbrust und einem Messer getötet hatte. Das Berliner Landgericht stellte fest, dass die Taten „objektiv grausam“ waren, jedoch befand das Gericht, dass J. in einem krankhaften Wahn handelte, weshalb er nicht bestraft werden kann. Stattdessen ordnete das Gericht eine dauerhafte Unterbringung von J. in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Vorsitzende Richter Matthias Schertz bezeichnete J. als gefährlich für die Allgemeinheit.

Die Familie lebte bis zum 31. Oktober 2024 unauffällig in einer Vierzimmerwohnung in Marzahn. Eine Tochter war gerade in die Schule gekommen, die andere besuchte die Kita, während die 31-jährige Mutter eine berufliche Perspektive suchte. In der Nacht der Tat tötete Matthias J. seine Familie, floh danach zu Verwandten in Heidelberg, und die Leichen wurden am 3. November in der Berliner Wohnung entdeckt. Der Angeklagte wurde zwei Tage später in Baden-Württemberg gefasst.

Details zum Fall

Matthias J. hatte keinen Beruf erlernt und lebte über Jahre hinweg im Müßiggang. Vor acht bis zehn Jahren manifestierte sich eine Erkrankung, die zu einem zurückgezogenen Leben führte. Im Sommer 2024 verschlechterte sich sein Zustand, und es bildete sich ein Wahn, in dem er nur noch Gefahren für sich und seine Kinder sah. J. gestand im Prozess über seine Anwältin und erklärte, er habe seine Kinder schützen wollen. Rechtlich wurde ein Totschlag in drei Fällen festgestellt, das Mordmerkmal lag krankheitsbedingt nicht vor, und das Urteil entsprach den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigerin.

Bereits zu Prozessbeginn am Landgericht Berlin hatte der 37-jährige Mann die Tötung seiner Partnerin und der beiden Töchter (5 und 6 Jahre alt) gestanden. Der Prozess wurde am 18. März 2025 mit ersten Zeugen fortgesetzt. Insgesamt waren neun Verhandlungstermine bis zum 10. April 2025 geplant. Laut der Staatsanwaltschaft warfen sie J. Mord mit dem Merkmal der Grausamkeit vor, während eine Sachverständige eine schwere geistige Erkrankung feststellte, sodass die Taten vor einem paranoiden Hintergrund zu sehen sind. Der Bruder und Onkel der Opfer traten als Nebenkläger auf.