
In Berlin hat am 9. April 2025 der Prozess gegen den 24-jährigen Mustafa El-H. A. begonnen, der wegen eines Angriffs auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira angeklagt ist. Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2024, als der Angeklagte Shapira in einer Bar in Berlin-Mitte schwer verletzte. Laut Anklage handelt es sich um gefährliche Körperverletzung. Während des Prozesses räumte El-H. A. die Tat weitgehend ein, bestritt jedoch ein antisemitisches Motiv.
Der Angriff fand nach einem Streit über pro-palästinensische Plakate statt. El-H. A. soll Shapira ins Gesicht geschlagen und ihn dann frontal getreten haben. Infolge der Attacke musste das Opfer vier Tage im Krankenhaus verbringen und mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Shapira berichtet, dass er Metallplatten im Gesicht erhält und sich mehrere Wochen zurückziehen musste. Zudem habe er Personenschutz engagiert und fühle sich unsicher.
Prozessdetails und Reaktionen
Die Staatsanwaltschaft sieht Hinweise auf ein antisemitisches Motiv, unter anderem durch ein Bild, das der Angeklagte auf Snapchat veröffentlicht haben soll. Dieses Bild zeigt den Tatort mit einer beleidigenden Unterzeile, deren Herkunft jedoch unklar bleibt. Der Angeklagte, der Anti-Gewalt-Training absolviert hat und sich in Therapie befindet, strebt einen Täter-Opfer-Ausgleich an und bietet Shapira eine Summe von 5.500 Euro sowie monatliche Raten an.
Shapira ist als Nebenkläger aufgetreten und wurde als erster Zeuge vernommen. Eine Begleiterin bestätigte den Angriff auf ihn. Der Prozess wird von Felix Klein, dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, beobachtet. Die Geschäftsführung der Freien Universität Berlin hat El-H. A. für drei Monate mit einem Hausverbot belegt, ihm jedoch die Teilnahme an Online-Angeboten erlaubt. Dies wurde von der Jüdischen Studierendenunion Deutschland (JSUD) kritisiert, die Maßnahmen gegen Antisemitismus an Hochschulen fordert. Die Vorwürfe sehen sich auch in einem breiteren Kontext, da jüdische Studierende seit dem 7. Oktober 2023 an deutschen Hochschulen ein Gefühl der Unsicherheit berichten, was auch die Klage von Shapira gegen die FU Berlin zur Tolerierung antisemitischer Stimmungen erklärt.