
Am 15. März 2025 kam es in Völpke zu einem betrügerischen Vorfall, bei dem ein 48-jähriger Mann von einer unbekannten Frau kontaktiert wurde, die sich als Mitarbeiterin der Sparkasse ausgab. Bei diesem Telefonat wurde der Geschädigte über einen versuchten Zugriff auf seine Visakarte für Bahntickets informiert und aufgefordert, seine Zugangsdaten für das Online-Banking, einschließlich Passwort, preiszugeben. Nachdem der Mann seine Daten herausgegeben hatte, forderten die Täter ihn auf, das Push-TAN-Verfahren zu bestätigen, wodurch sie in der Lage waren, 7750 Euro auf ein unbekanntes Konto zu überweisen. Der Geschädigte verlor anschließend den Zugriff auf sein Online-Banking, woraufhin Kontosperrungen durch die Sparkasse veranlasst wurden. Die Polizei hat umgehend ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet und warnt in diesem Zusammenhang vor der Herausgabe persönlicher Daten am Telefon. Verdächtige Anrufe sollen umgehend gemeldet werden. Zudem findet am 30. April eine Veranstaltung mit dem Titel „Tatort Niedere Börde“ im Bürgerhaus Jersleben statt, die sich mit Betrugsmaschen beschäftigt, wie [Sachsen-Anhalt](https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/polizei?tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=556158&cHash=ced89c12c168eb1ee6d893ac507bd756) berichtete.
Weitere Betrugsfälle im Online-Banking
Dieser Vorfall reiht sich in eine Serie von Online-Banking-Betrügereien ein. In einem ähnlichen Fall erlitten Betrüger den Bankdaten Zugang einer Sparkassen-Kundin, was dazu führte, dass diese fast 5000 Euro abgehoben wurden. In diesem Fall kam es zu einem Urteil des Amtsgerichts Eberswalde, das entschied, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Die Anrufer hatten Call-ID-Spoofing verwendet, um sich als Mitarbeiter der Sparkasse auszugeben, und die Kundin aufgefordert, einen Link in einer SMS anzuklicken, der sie zu einer gefälschten Webseite führte. Mit den dort eingegebenen Zugangsdaten richteten die Betrüger eine digitale Debitkarte auf einem fremden Mobiltelefon ein. Obwohl die Sparkasse zunächst die Erstattung des Schadens ablehnte, stellte das Gericht fest, dass die Sicherheitsvorkehrungen der Bank unzureichend waren. Der Rechtsanwalt Hansjörg Looser erklärte, dass Kunden nur bei grober Fahrlässigkeit haften, die von der Bank nachgewiesen werden muss, wie [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-banking-betrug-sparkasse-muss-fuer-schaden-aufkommen-239776.html) berichtete.