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Betrunken ins Unglück: Mazda kracht gegen Laterne in Göhren!

In der Nacht zum 25. Januar ereignete sich in der Poststraße in Göhren auf Rügen ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 39-jähriger Rüganer geriet mit seinem Mazda bei zu hoher Geschwindigkeit außer Kontrolle und kollidierte mit einer Straßenlaterne. Laut Ostsee-Zeitung war der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls erheblich alkoholisiert, mit einem Atemalkoholwert von 1,53 Promille.

Der Fahrer zog sich bei dem Unfall leichte Verletzungen zu, während der Beifahrer unverletzt blieb. Der gesamte Sachschaden wird auf knapp 7000 Euro geschätzt, und im Anschluss an den Vorfall wurde dem Fahrer der Führerschein entzogen.

Rechtliche Konsequenzen bei Trunkenheit hinter dem Steuer

Verkehrsunfälle wie der in Göhren haben nicht nur unmittelbare Folgen für die Beteiligten, sondern auch weitreichende rechtliche Konsequenzen. Wie RA Kotz ausführlich darlegt, gelten Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in Deutschland als Straftaten. Die strafrechtlichen Folgen können je nach Schwere des Unfalls variieren und reichen von Geldstrafen über Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen.

In derartigen Fällen kann der Unfallverursacher auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Geschädigte haben das Recht, Schadensersatzansprüche sowohl direkt gegen den Unfallverursacher als auch dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Zudem kann der Regressanspruch von Versicherungen ins Spiel kommen, wenn der Verursacher unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.