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EU-Richtlinie: Altkleidercontainer in Brandenburg vor der Abschaffung!

In Brandenburg an der Havel gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Richtlinien der Europäischen Union zur Textilentsorgung. Diese neuen EU-Leitlinien besagen, dass Textilien, auch wenn sie dreckig oder kaputt sind, nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Ziel der Richtlinie ist es, die Recyclingquote von Textilien innerhalb der EU erheblich zu erhöhen. Der Großteil der Textilien im Restmüll wird zur Verbrennung gebracht, was umweltschädlicher ist als ein Recyclingprozess.

Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und Humana-Kleidersammlung sehen sich nun vor logistische Herausforderungen. Das DRK beispielsweise sammelt jährlich rund 30.000 Kleidungsstücke, die dann an Bedürftige weitergegeben werden. Der Anteil nicht tragbarer Kleidung in den Altkleidersammlungen war bisher gering, was sich jedoch voraussichtlich ändern wird. Diese Entwicklung könnte die Entsorgungskosten für nicht tragbare Kleidung erhöhen und das DRK finanziell belasten.

EU-Richtlinien zur Textilentsorgung und ihre Auswirkungen

Die EU plant zudem eine Herstellerverantwortung für Textilien, um die Finanzierung der Sammlung und Sortierung neuer Textilien zu verbessern, allerdings verzögert sich die Umsetzung dieser Regelungen. Einige Kreisverbände des DRK denken darüber nach, Altkleidercontainer abzuschaffen, sollten die Mengen der nicht tragbaren Kleidung steigen. Derzeit sind in der Stadt 38 Altkleidercontainer des DRK aufgestellt.

Die Empfehlungen zur Entsorgung von Textilien lauten, dass nur tragbare Kleidung in die Altkleidercontainer geworfen werden sollte. Stark verschmutzte oder stark beschädigte Kleidung gehört in den Restmüll oder auf den Wertstoffhof. Wie ZDF berichtete, müssen in der EU seit dem 1. Januar 2025 gebrauchte Textilien getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Dies geschieht, um die jährliche Menge verbrannter oder deponierter Textilien zu reduzieren und die Wiederverwendung sowie das Recycling zu fördern.

In Deutschland gelangen jährlich über eine Million Tonnen Alttextilien in Container; jedoch sind nur etwa 50% dieser gesammelten Textilien noch brauchbar. Von diesen gelangt nur 10% direkt zu Bedürftigen. Der restliche Teil wird weitervermarktet, häufig außerhalb der EU. Während der Anteil der in der EU getrennt erfassten Alttextilien etwa 22% beträgt, wird global geschätzt, dass weniger als 1% der Alttextilien tatsächlich zu neuen Produkten recycelt wird. Die Altkleidersammlung erfolgt in Deutschland überwiegend über gemeinnützige Organisationen, deren Sammelquote zwischen 50 und 65% liegt. In anderen EU-Ländern wie Lettland und Spanien sind diese Quoten jedoch deutlich geringer.

Um die Wiederverwertung von Textilien zu verbessern, wird die Einführung einer „Erweiterten Herstellerverantwortung“ erörtert. Hierbei müssten Hersteller für die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung ihrer Produkte zahlen, ähnlich wie es bereits für andere Produktgruppen wie Verpackungen gilt. Herausforderungen wie Mischfasern in Textilien erschweren das Recycling maßgeblich, wodurch viele unbelastete Textilien nach der Sortierung verbrannt werden müssen. Darüber hinaus fehlen bisher entsprechende Vorschriften für ein ökologisches Design von Textilien in der EU.