
Am 6. Januar entdeckten Leser aus Prenzlau in der Nähe des alten Bahndamms ein gerissenes Lamm. Diese Stelle liegt stadtauswärts an der Neubrandenburger Straße/B 198. Nach dem Fund informierten die Leser das Ordnungsamt, welches sich jedoch als nicht zuständig erklärte und das Veterinäramt des Landkreises ansprach. Das Veterinäramt wiederum teilte mit, dass der private Flächeneigentümer für die Angelegenheit verantwortlich sei.
Daraufhin ermittelten die Leser einen Agrarbetrieb als Eigentümer des betroffenen Geländes. Dieser war zunächst unsicher, wie er auf die Situation reagieren sollte. Am Tag nach der Entdeckung war das gerissene Tier jedoch verschwunden. Die Leser, die Ponys in der Nähe des Fundortes halten, äußerten Bedenken, dass ein Wolf für den Tod des Lamms verantwortlich gewesen sein könnte. Dr. Nicole Spundflasch, die Leiterin des Landschafts- und Umweltamtes, bestätigte, dass der Eigentümer des Nutztieres zuständig sei. Sie wies darauf hin, dass Bürger sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder das Veterinäramt wenden könnten, um den Eigentümer zu ermitteln. Die zuständige Behörde führt dann die Beseitigung des Tieres durch.
Wolfsschutz und Herdenschutz
In der Uckermark gibt es laut Statistik des Landesamtes für Umwelt kein bekanntes Wolfsrevier. Dennoch wird betont, dass in der Region mit Sichtungen von wandernden Einzelwölfen gerechnet werden muss. Bei Verdacht auf die Anwesenheit von Wölfen können Bürger das Landesamt für Umwelt, Abteilung N 4 (Artenschutz), kontaktieren. Der Schutz des Wolfs ist durch europäische und bundesweite rechtliche Regelungen garantiert, berichtet die Seite des Bundesumweltministeriums. Für das Management des Wolfs sind die Bundesländer sowie deren unteren Naturschutzbehörden verantwortlich. Der Bund unterstützt die Länder bei der Ausgestaltung der Managementpläne, unter anderem mit wissenschaftlicher Expertise.
Das Bundesumweltministerium plant die Verbesserung des Schutzes von Weidetieren und die Harmonisierung zwischen Wolfschutz und Herdenschutz. Zudem ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf zu verbessern. Eine zentrale Frage bleibt dabei, wie diese beiden Aspekte in Einklang gebracht werden können.