
ABO Energy hat Ende 2024 ein Vorhaben für ein „Windfeld-Groß-Dölln“ in Templin vorgestellt, das sich in den Ortsteilen Vietmannsdorf, Groß Dölln, Gollin, Grunewald und Storkow bereits in Diskussion befindet. Geplant sind fünf neue Windkraftanlagen (WKA), die sogar höher sein würden als die Aussichtskugel des Berliner Fernsehturms mit einer Höhe von 203 Metern. Die Pläne stießen nicht überall auf Zustimmung, woraufhin eine Unterschriftensammlung gegen das Vorhaben initiiert wurde; diese umfasst bereits eine dreistellige Zahl von Unterschriften.
Die Ortsvorsteherin Cordelia Slingerland äußerte die Hoffnung, dass die Argumente der Bürger bei den Stadtverordneten Gehör finden. In der Bevölkerung gibt es gemischte Meinungen zu dem Projekt: Während einige Bürger die Windkraft befürworten, sprechen sich andere dagegen aus. Besondere Bedenken bestehen aufgrund der Nähe des geplanten Windfeldes zu Naturschutzgebieten, die Lebensräume für schützenswerte Vogelarten bieten. Slingerland wies auf frühere Hinweise von Anwohnern hin, die zur Nichtausweisung eines Vorranggebiets für Windnutzung führten.
Regionales Rahmenwerk
Das Projekt liegt zudem außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen 49 Vorranggebiete für Windnutzung in der Region Uckermark-Barnim, wobei im Raum Templin lediglich ein 28 Hektar großes Vorranggebiet bei Haßleben existiert. Generell sind Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert; diese Privilegierung entfällt jedoch außerhalb der genannten Vorranggebiete. Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen, was bedeutet, dass Stadtverordnete oder Gemeindevertreter entscheiden können, ob Baurecht geschaffen oder abgelehnt wird.
Die Regionalversammlung hat 2024 insgesamt 10.098 Hektar Vorranggebiete für Windnutzung im Integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim ausgewiesen, was etwa 2,22 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion von über 455.000 Hektar entspricht. Bereits in der Uckermark stehen rund 700 Windkraftanlagen, die genehmigt oder im Bau sind.
Wie die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim auf ihrer Website berichtet, hat die Regionalversammlung am 21. Mai 2024 die Satzung über den integrierten Regionalplan beschlossen. Die Genehmigung dieser Satzung erfolgte am 24. September 2024 durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg. Der Plan trat am 23. Oktober 2024 nach amtlicher Bekanntmachung in Kraft und umfasst die Landkreise Uckermark und Barnim sowie deren jeweils angehörige Städte, Ämter und Gemeinden. Der integrierte Regionalplan enthält Festlegungen zu verschiedenen Themen, darunter Gewerbestandorte, Erneuerbare Energien und den Freiraumverbund.