Uckermark

Templin plant neue Regelungen: So wird Niederschlagswasser künftig behandelt!

In Templin wird eine verbindliche Satzung zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers geplant, um die Versickerung ortsnah zu fördern. Die Stadtverwaltung hat zum Ziel, eine bessere Kontrolle bei Verstößen zu gewährleisten und eine größere Rechtssicherheit für Grundstücksbesitzer zu schaffen. Der Entwurf der Satzung, der Ende 2024 erarbeitet wurde, fand jedoch bislang keinen Weg in die Stadtverordnetenversammlung.

Der Bauausschuss stellte im November fest, dass weiterer Klärungsbedarf besteht. In verschiedenen Sitzungen der Ortsbeiräte wurden Bedenken geäußert. So forderte Sybille Lipski von der Linken Übergangsfristen für Grundstücksbesitzer, da viele Grundstücke entweder nicht groß genug sind oder keine zentralen Regenwasserleitungen aufweisen können. Der grundlegende Gedanke der geplanten Satzung ist es, den Grundsatz „Versickerung vor Einleitung“ zu verankern.

Inhalte der geplanten Satzung

Die Satzung sieht vor, dass dezentralen Niederschlagswasser-Bewirtschaftungsmaßnahmen Vorrang vor zentralen oder semi-zentralen Lösungen gegeben wird. Sollte die Versickerung nicht möglich sein, ist eine Ableitung über die Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in Gewässer angedacht. Bei belastetem Regenwasser ist eine Behandlung erforderlich. Bestandsschutz für bestehende Dachanlagen sowie deren Entwässerung in die öffentliche Kanalisation wird ebenfalls berücksichtigt. Der Entwurf der Satzung gilt erst bei Erneuerungen, Umbauten oder Veränderungen an den Anlagen. Es sind Ausnahmeregelungen auf Antrag vorgesehen, wenn physikalische Grenzen der Versickerung bestehen. Die überarbeitete Vorlage soll ab dem 27. Januar in Fachausschüssen diskutiert werden.

Wie das Umweltbundesamt berichtet, gewinnt die dezentrale Bewirtschaftung von Niederschlagswasser an Bedeutung. Dabei wird eine Kombination von dezentralen Maßnahmen mit zentralen Regenwasserbeseitigungssystemen für möglich gehalten. Zu den Maßnahmen, die zur Vermeidung von Regenabflüssen beitragen, zählen unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Erhöhung von Verdunstung sowie die Nutzung von versickerndem Regenwasser. Gering belastete Flächen wie Rad- und Gehwege können ebenfalls zur Versickerung oder Verdunstung genutzt werden.

Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll Niederschlagswasser ortsnah versickern, wobei klares Augenmerk auf die Vermeidung einer Verunreinigung des Grundwassers gelegt werden muss. Im Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) ist festgelegt, dass Niederschlagswasser zu versickern ist, solange die Reinheit des Grundwassers nicht gefährdet ist.

Für weitere Informationen zum Thema Regenwasserbewirtschaftung und dessen Maßnahmen verweisen wir auf die ausführlichen Erklärungen des Umweltbundesamtes sowie auf den Artikel des Nordkurier.