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Wittenberge sichert finanzielle Hilfe für Frauenhaus – Schutz dringend nötig!

Das Frauenhaus Prignitz in Wittenberge wird vom Brandenburger Verein „Frauen für Frauen“ getragen und erhält seine Finanzierung durch das Land Brandenburg sowie durch Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises Prignitz. Die Stadtverordneten Wittenberges haben am Mittwoch den finanziellen Anteil für das Jahr 2025 einstimmig beschlossen. Dabei stellt Wittenberge 3.547 Euro für den Schutz vor Gewalt suchenden Frauen bereit, was im Vergleich zu den Vorjahren unverändert bleibt. Insgesamt finanzieren die Kommunen des Landkreises Prignitz das Frauenhaus in Höhe von 16.000 Euro im Jahr 2025.

Die Umlage zur Finanzierung des Frauenhauses wird auf Basis der Einwohnerzahlen berechnet. Eine Anpassung der Umlagen für die einzelnen Kommunen erfolgt alle vier Jahre. Der Anteil Wittenberges bleibt im Haushaltsjahr 2025 unverändert, jedoch ist eine zukünftige Anpassung des Umlagenachweises und des Finanzierungsanteils möglich. Am 14. Februar hat der Bundesrat zudem dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Dieses Gesetz schafft ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen. Betroffene können bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen, unabhängig von ihrer Herkunft, zudem werden einheitliche Grundsätze und Mindeststandards für Schutz- und Hilfeeinrichtungen geschaffen.

Herausforderungen im Hilfesystem

Wie die Frauenhauskoordinierung berichtet, weist das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland erhebliche Mängel auf. In ländlichen Regionen fehlen häufig spezifische Einrichtungen, wobei etwa 90 Kreise in Deutschland kein eigenes Frauenhaus haben. In Ballungszentren müssen Frauen häufig lange auf die Aufnahme ins Frauenhaus oder auf einen Beratungstermin warten, was auf unzureichende Kapazitäten in bestehenden Hilfsangeboten hinweist. Diese sind zudem oft nicht ausreichend für Frauen mit zusätzlichen Belastungen, wie beispielsweise Migrantinnen oder Frauen mit Behinderungen.

Die Finanzierung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen ist uneinheitlich und besteht aus verschiedenen Quellen, darunter Landesmittel, kommunale Mittel und Spenden. Häufig wird der Aufenthalt im Frauenhaus über Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch finanziert, was bestimmte Gruppen von Frauen ausschließt. Zusätzliche Schwierigkeiten entstehen, wenn Frauen aufgrund von Schutzgründen in ein Frauenhaus einer anderen Kommune flüchten müssen, da die Kostenerstattung zwischen den Kommunen oft problematisch ist und zu Abweisungen führen kann.