
Im Bezirk Altona, speziell im Stadtteil Altona-Altstadt, wird ein neuer Bebauungsplanentwurf für das Gebiet 205 vorgestellt. Dieser sieht eine umfassende Planung vor, die darauf abzielt, den Wohnschutz zu stärken und einen Verdrängungsprozess bestehender Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe zu verhindern.
Die geplanten Änderungen beinhalten den Ausschluss von Spielhallen, Wettbüros sowie Räumen mit sexuellem Charakter in dem Mischgebiet. Dies soll zum Ziel haben, die Wohnfunktion in den betroffenen Gebieten zu schützen und zu fördern, wie hamburg.de berichtete. Die untere Begrenzung des Bebauungsplangebiets wird durch die Otzenstraße, das Flurstück 2688, die Westgrenze der Flurstücke 1680 und 1678, die Thadenstraße und die Bernstorffstraße definiert.
Öffentliche Auslegung und Einsichtnahme
Der Entwurf des Bebauungsplans wird vom 22. Mai 2025 bis zum 23. Juni 2025 veröffentlicht. Während dieser Zeit sind die Planunterlagen im Bezirksamt Altona, Jessenstraße 4, 7. Obergeschoss, in Papierform einsehbar. Die Öffnungszeiten für die Einsichtnahme sind von Montag bis Donnerstag 9 – 15 Uhr und Freitag 9 – 13 Uhr. Eine Terminabsprache ist erforderlich, falls die Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten gewünscht wird, erreichbar unter (Tel. (040) 42811-6014 oder -6059, E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de).
Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf können elektronisch über die Plattform „Bauleitplanung online“ oder per E-Mail abgegeben werden. Zudem sind schriftliche Stellungnahmen ebenfalls möglich. Auskünfte und Beratungen durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sind telefonisch unter (040) 42811-6059 oder per E-Mail erhältlich. Die Informationen zum Bebauungsplanverfahren sind zudem online abrufbar.
Die politische Befassung zu diesem Thema kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden. Wichtig ist, dass fristgerechte Stellungnahmen erforderlich sind, um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden. Die Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung steht ebenfalls zur Verfügung.
Zusätzlich zu den Änderungen im Bebauungsplan Altona-Altstadt 29 wird auch auf die gleichzeitige Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Ottensen 12 hingewiesen. Diese Maßnahmen kommen im Rahmen einer Textplanänderung zur Unterstützung der oben genannten Ziele und sollen ebenfalls den Ausschluss von Glücksspiel- und bordellartigen Betrieben in Mischgebieten umfassen, wie bv-hh.de berichtete.