Altstadt

Eppstein plant Verkehrswende: Altstadt wird zur Fußgängerzone!

In Eppstein, die Altstadt wird zum Schauplatz eines mutigen Experiments! Ab Anfang 2025 wird die Stadt mit einer drastischen Verkehrswende aufwarten, die Autofahrer und Parkgewohnheiten auf die Probe stellen soll. Die Pläne sehen eine verkehrsberuhigte Zone vor, in der nur noch Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Zudem wird es strenge Parkzeitbegrenzungen geben, um das Abstellen von Fahrzeugen über längere Zeit im Stadtzentrum zu verhindern.

Die Stadtverwaltung hat intensiv an einem neuen Konzept gearbeitet, das am 2. Dezember im Ortsbeirat und am 19. Dezember in der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt wird. Bürgermeister Alexander Simon betont, dass die Maßnahmen darauf abzielen, die Parkplätze im Ortskern für Kunden der Geschäfte freizuhalten. Auf dem Wernerplatz und dem Gottfriedplatz wird die Parkzeit auf 30 Minuten begrenzt, während an anderen Stellen wie dem alten Friedhof zwei Stunden erlaubt sind. Außerhalb der Kernarbeitszeiten gilt eine maximale Parkdauer von vier Stunden, um zu verhindern, dass Anwohner ihre Autos über Nacht abstellen.

Verkehrsberuhigung und Kontrolle

Die Pläne zur Verkehrsberuhigung umfassen eine Ausweitung der bereits bestehenden Zone in der Hintergasse. Diese wird künftig bis zur Einmündung der Poststraße reichen und auch die Rossertstraße sowie die Untergasse einbeziehen. Die Straßen bleiben unverändert, jedoch wird die Nutzung der Flächen für Fußgänger und Fahrzeuge neu geregelt, sodass nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Um die Einhaltung dieser Regelungen zu gewährleisten, sollen Blumenkübel als zusätzliche Maßnahme eingesetzt werden, um Autofahrer zum langsamen Fahren zu animieren.

Die Stadt hat bereits einen weiteren Mitarbeiter für die Stadtpolizei eingestellt, um die neuen Vorschriften zu kontrollieren. Simon stellt klar, dass die Stadt genügend Parkplätze hat, um den Bedürfnissen der Anwohner und Besucher gerecht zu werden. Insgesamt sind 216 Autos in Alt-Eppstein registriert, während 167 öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird zunächst als Probephase für mindestens ein Jahr gelten, mit der Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen oder die Regelungen zurückzunehmen, falls sie nicht den gewünschten Effekt erzielen.

NAG Redaktion

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