
In Pattensen-Mitte steht die Sanierung der Altstadtstraßen kurz vor dem Abschluss. Die Arbeiten, die 2009 begonnen haben, sollen 2023 finalisiert werden. Die Stadtverwaltung hat in diesem Zusammenhang den Grundstückseigentümern in den sanierten Straßen Zahlungsaufforderungen für Ablöseverträge zugesandt. Zuvor wurden die Sanierungsarbeiten in mehreren Straßenzügen durchgeführt, darunter die Mauerstraße, Südstraße, Rudolf-Schlie-Straße, Hagenstraße, Am Wall, Dammstraße, Talstraße und Marktplatz.
Aktuell finden Arbeiten an der Steinstraße statt, die als letzte Straße des Projekts seit Sommer 2024 im Gange sind. Im Vorfeld der Sanierung gab es Diskussionen über die Notwendigkeit der Maßnahmen; einige Anlieger äußerten Befürchtungen bezüglich des Verlusts von Parkplätzen. Die Stadt erhält finanzielle Unterstützung von Bund und Land für die Durchführung der Sanierungsarbeiten.
Finanzielle Anforderungen an die Grundstückseigentümer
Die Grundstückseigentümer müssen laut Paragraf 154 des Baugesetzbuches einen Ausgleichsbetrag zahlen, der der Wertsteigerung ihrer Grundstücke infolge der Sanierung entspricht. Die Bewertung jedes Grundstücks wurde sowohl vor als auch nach der Sanierung dokumentiert; die neuen Werte werden von einem Gutachterausschuss ermittelt. Bislang haben etwa 180 von 300 betroffenen Grundstückseigentümern Zahlungsaufforderungen erhalten.
Die vorzeitige Zahlung der Ablösesumme ist freiwillig und kann in Raten erfolgen, während spätere Zahlungen innerhalb eines Monats in voller Höhe fällig sind. Von den 140 Anliegern, die signalisieren, dass sie zahlen möchten, liegt die Wertsteigerung zwischen 0 und 9 Euro pro Quadratmeter. Zum Beispiel müsste ein Grundstück mit einem Wert von 50 Euro pro Quadratmeter vor Sanierung und 55 Euro pro Quadratmeter nach Sanierung bei einer Fläche von 1000 Quadratmetern einen Ausgleich von 5000 Euro zahlen.
Einige Anlieger waren von der Zahlungsaufforderung überrascht, obwohl die Stadt von Anfang an auf die finanziellen Verpflichtungen hingewiesen hatte. Laut dem Baugesetzbuch sind Eigentümer von Grundstücken in festgelegten Sanierungsgebieten verpflichtet, den Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu zahlen, dessen Höhe sich aus der Wertsteigerung des Grundstücks ergibt, wie dejure.org berichtet.