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Datenschutz im Fokus: So werden Ihre Daten wirklich geschützt!

In einer aktuellen Berichterstattung hat Radio Bremen über den Einsatz von Zählpixeln zur anonymisierten statistischen Analyse des Surfverhaltens informiert. Diese Technologie wird erwähnt, um auszuschließen, dass Rückschlüsse auf individuelle Personen möglich sind. Nutzer verfügen über die Möglichkeit, der Datenerfassung und -übermittlung durch AT Internet und Piano Analytics zu widersprechen, was ein wesentlicher Aspekt der Datensicherheit darstellt. Radio Bremen berichtete, dass bei der Aktivierung externer Inhalte, wie sie bei Plattformen wie der ARD Mediathek oder Facebook vorkommen, eine Verbindung mit dem Anbieter hergestellt wird. Bei Deaktivierung dieser Inhalte wird die Zustimmung auf der betreffenden Seite erneut eingeholt.

Zusätzlich zur Berichterstattung zur Datennutzung hat sich die Diskussion um Datenschutzgrundsätze in Deutschland vertieft. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz wird der Grundsatz der „Zweckbindung“ hervorgehoben, wonach Daten nur für den festgelegten Zweck verarbeitet werden dürfen, wie etwa bei der Verwendung einer Adresse zum Versand eines Buches und nicht für Werbezwecke. Das BMJ informiert über neue Prinzipien wie „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“, die eine Integration des Datenschutzes in Technologien und Dienste von Anfang an fordern. Anforderungen an die Einwilligung zur Datenverarbeitung sind ebenfalls gestiegen; diese muss nun freiwillig und häufig gesondert für verschiedene Verarbeitungen erteilt werden.

Rechte der Verbraucher im Datenschutz

Das Bundesministerium für Justiz hebt wesentliche Rechte für Verbraucher im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO hervor), die garantieren, dass Informiertheit und Selbstbestimmung der Nutzer gewahrt bleiben. Verbraucher haben unter anderem das Recht auf:

  • Information und Auskunft über die Erhebung und den Zweck von Daten.
  • Berichtigung und Löschung falscher oder unrechtmäßig erhobener Daten sowie das Recht auf „Vergessenwerden“.
  • Widerruf von Einwilligungen ohne Angabe von Gründen.
  • Widerspruch gegen ungewollte Datenverarbeitung, beispielsweise für Werbung.
  • Rechte bei automatisierter Entscheidungsfindung, wie das Recht auf Anfechtung und Überprüfung durch eine Person.
  • Datenübertragbarkeit in einem gängigen Format.

Die Verantwortlichen der Datenverarbeitung müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um hohe Geldbußen im Falle von Verstößen zu vermeiden.